Die heutige Einzelkanzlei Walter wurde von Rechtsanwalt Dr. Buske in Erkner gegründet. Rechtsanwältin Claudia Walter trat 2002 in die bestehende Kanzlei ein. Seit Anfang des Jahres 2004 führt Rechtsanwältin Claudia Walter diese fort.
Die heutige Einzelkanzlei Walter wurde von Rechtsanwalt Dr. Buske in Erkner gegründet. Rechtsanwältin Claudia Walter trat 2002 in die bestehende Kanzlei ein. Seit Anfang des Jahres 2004 führt Rechtsanwältin Claudia Walter diese fort.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei Walter gehören Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.
Beratungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache, für die es keine festen Bürozeiten gibt, erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Bei Bedarf sind auch Termine am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Claudia Walter, 1972 in Zwickau geboren, ist seit September 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie legte nach dem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin das erste juristische Staatsexamen ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Walter ebenfalls in Berlin. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Claudia Walter berät und vertritt Sie im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Walter Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Claudia Walter berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Die Juristin berät Sie umfassend auch bei der Gestaltung von Eheverträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung einer gescheiterten Partnerschaft.
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem Spielball der Politik geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Claudia Walter ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Frau Walter Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Die Tätigkeit der Juristin im Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, mittelständische Unternehmen, Kündigungsschutzprozesse von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu den Themen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin vertritt Claudia Walter die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwältin Walter.
Des Weiteren berät und vertritt Claudia Walter ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren — die Tätigkeit einer Rechtsanwältin im Verkehrsrecht hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Frau Walter Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.