Rechtsanwalt Udo Große betreut in seiner Einzelkanzlei Privatleute sowie kleinere Handwerksfirmen und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei Große liegt in Berlin Köpenick unmittelbar neben dem Amtsgericht Köpenick. Mandanten mit Pkw können in den umliegenden Straßen kostenfrei parken. Ferner können die Parkplätze des nahegelegenen Einkaufszentrums “Forum Köpenick” genutzt werden.
Rechtsanwalt Udo Große betreut in seiner Einzelkanzlei Privatleute sowie kleinere Handwerksfirmen und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei Große liegt in Berlin Köpenick unmittelbar neben dem Amtsgericht Köpenick. Mandanten mit Pkw können in den umliegenden Straßen kostenfrei parken. Ferner können die Parkplätze des nahegelegenen Einkaufszentrums “Forum Köpenick” genutzt werden.
Außerdem ist der Jurist mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr mit Herrn Große oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie im Umkreis von circa sechzig Kilometern auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Udo Große, 1962 in Halle an der Saale geboren, studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Im Januar 1991 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach 11jähriger Anwaltstätigkeit in einer mittelgroßen Berliner Wirtschaftskanzlei gründete er Anfang 2002 seine Einzelkanzlei. Von 2003 bis 2008 war Rechtsanwalt Udo Große außerdem nebenberuflich als Vorstand für eine Berliner Wohnungsbaugenossenschaft tätig.
Rechtsanwalt Udo Große übernimmt Ihr Mandat aus dem Mietrecht und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Strafrecht.
Das Mietrecht und Pachtrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung. Rechtsanwalt Große übernimmt zudem die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Udo Große berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit in Berührung: zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung oder Rauschmitteleinwirkung oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug. Das hat meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die juristische Beratung durch Rechtsanwalt Große sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Beratungstermin.
Im Vertragsrecht berät Udo Große Sie bei der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichsten Bereichen, so bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Lizenzvertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sein Ziel ist die Gestaltung von klaren und allgemeinverständlichen Vertragswerken mit entsprechender Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Erforderlichenfalls berät und vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung oder Klärung von wechselseitigen vertraglichen Ansprüchen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Udo Große die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.