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Dr. Stefan Hiebl

Dr. Stefan Hiebl

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Geboren 1964 in Koblenz. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1995. Studium in Bielefeld und Bonn.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Strafrecht
Dr. Stefan Hiebl berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Fachgebiete

Geboren 1964 in Koblenz. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1995. Studium in Bielefeld und Bonn.

Rechtsanwalt Dr. Hiebl ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts tätig. Das Arzt- und Medizinstrafrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (einschließlich des Insolvenz- und Korruptionsstrafrechts) bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt. In den genannten Gebieten werden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hiebl sowohl Einzelpersonen verteidigt als auch Unternehmensinteressen wahrgenommen. Rechtsanwalt Dr. Hiebl ist darüber hinaus wissenschaftlich tätig. Neben zahlreichen Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts seien hier die Dozententätigkeit in der Fachanwaltsfortbildung sowie die Lehrtätigkeit in der Referendarausbildung genannt. Seit 2005 leitet Herr Rechtsanwalt Dr. Hiebl regelmäßig Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaften "Strafrecht" für Rechtsreferendare bei dem OLG Köln.

Fremdsprachen:

Englisch

Mitgliedschaften:

  • Bonner Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV

Publikationen

"Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines sogenannten faktischen Geschäftsführers einer GmbH" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, April 2008.

"Die strafrechtlichen Risiken der GmbH-Reform" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, Mai 2007.

Mitautor im Münchener Anwaltshandbuch Strafrecht, herausgegeben von Gunter Widmaier (Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens (gemeinsam mit Rechtsanwalt Manfred Becker), München 2006

Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen der schutzlosen Lage des Opfers, Urteilsanmerkung zu BGH gemeinsam mit Petra Bendermacher, StV 2005, 264-268

Mitautor in einem Großkommentar zum Strafprozessrecht (KMR), seit 2000

Kirchliche Bedienstete als andere Personen des öffentlichen Rechts i. S. v. § 54 StPO, Urteilsanmerkung, StraFo 1999 S. 86-89

Zugang zu einem vorläufig Festgenommenen im Polizeigewahrsam, StraFo 1998, 412

"Räuber laß\' ich nicht raus", Urteilsanmerkung zu OLG Köln StraFo 1997, 280-283

Zur Übertragung des Akteneinsichtsrecht an eine Assessorin, Urteilsanmerkung zu OLG Brandenburg, StraFo 1996, 24-26

Bericht über das VI. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium, AnwBl. 1996, 573-575

Zum Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Akteneinsicht, Urteilsanmerkung zu OLG Hamm gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Mehle, StV 1995, 571-573

Ausgewählte Probleme des Akteneinsichtsrechts nach § 147 StPO (Dissertation), Monographie 1993

Kontakt

Eimer Heuschmid Mehle - Bonn

Friedrich-Breuer-Str. 104-112
53225 Bonn
Beuel
Deutschland
Telefon: 
+49 228 466025
Telefax: 
+49 228 460708
Web
www.ehm-kanzlei.de
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