Andreas Tietgen wurde 1964 in Hannover geboren. Nach dem Abitur schloss er zunächst eine Ausbildung zum Sparkassenkaufmann ab und arbeitete ein Dreivierteljahr in diesem Beruf. Im Anschluss an das Studium der Sozialwissenschaften, welches er bis zum Vordiplom absolvierte, studierte er an der Universität Hannover Jura. Dem folgten das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Hannover und 1997 die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Tietgen spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Andreas Tietgen wurde 1964 in Hannover geboren. Nach dem Abitur schloss er zunächst eine Ausbildung zum Sparkassenkaufmann ab und arbeitete ein Dreivierteljahr in diesem Beruf. Im Anschluss an das Studium der Sozialwissenschaften, welches er bis zum Vordiplom absolvierte, studierte er an der Universität Hannover Jura. Dem folgten das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Hannover und 1997 die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Tietgen spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Andreas Tietgen ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Gaststättenrecht, Gewerberecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht und privaten Baurecht.
Das Gaststättenrecht und das Gewerberecht sind Teile des Verwaltungsrechts. Dieses regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.
Das Gaststättenrecht ist komplex, und die zu beachtenden Pflichten eines Gaststättenbetreibers sind vielfältig. Der Katalog der Gründe für die Versagung oder den Entzug einer Gaststättenerlaubnis ist lang. Daneben droht regelmäßig die Gefahr einer Sperrzeitverlängerung, etwa wenn Nachbarn sich durch Lärm belästigt fühlen. Mit seinen ausgewiesenen verwaltungsrechtlichen Kenntnissen unterstützt Rechtsanwalt Tietgen seine Mandanten dabei, ungerechtfertigte Vorwürfe und Maßnahmen der Ordnungsbehörden abzuwehren.
Das Gewerberecht ist grundsätzlich geprägt von der Gewerbefreiheit. In bestimmten Fällen kann der Betrieb eines Gewerbes jedoch behördlich untersagt werden. Voraussetzung dafür ist vor allem die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Daneben gibt es jedoch auch erlaubnispflichtige Gewerbe, wie etwa die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, das Pfandleihgewerbe, das Bewachungsgewerbe und vor allem die Tätigkeit als Makler und Anlageberater. In all diesen Fällen geht es bei den Betroffenen regelmäßig um ihre berufliche Existenz, vor allem wenn bereits erhebliche finanzielle Aufwendungen getätigt wurden. Herr Tietgen berät seine Mandanten bereits im Vorfeld einer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit und prüft das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen. Im Falle einer Versagung oder einer Gewerbeuntersagung vertritt er seine Mandanten gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten. Dabei spielt regelmäßig das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren eine bedeutende Rolle, um den Betrieb schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können.
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung oder Verpachtung. Andreas Tietgen steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Thematisch mit dem Immobilienrecht verbunden ist das private Baurecht. Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherren und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Andreas Tietgen nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Mitgliedschaften: