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Dr. Robert Hartmann

Dr. Robert Hartmann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Robert Hartmann, geboren 1970 in Mannheim, studierte an der Ruprecht-Karls Universität in Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat in Heidelberg wurde durch eine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney/Australien ergänzt. Herr Hartmann wurde 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. 2000 promovierte er zum Doktor der Rechte zu einem europarechtlichen Thema an der Universität Heidelberg. Seit Mai 2002 ist Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Jurist korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Dr. Robert Hartmann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Gesellschaftsrecht (Compliance)
  • Handelsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Fachgebiete

Robert Hartmann, geboren 1970 in Mannheim, studierte an der Ruprecht-Karls Universität in Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat in Heidelberg wurde durch eine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney/Australien ergänzt. Herr Hartmann wurde 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. 2000 promovierte er zum Doktor der Rechte zu einem europarechtlichen Thema an der Universität Heidelberg. Seit Mai 2002 ist Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Jurist korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.

Vor dem Eintritt in die Kanzlei SHP in Stuttgart am 01.07.2009 war Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann für Wirtschaftskanzleien in Stuttgart, Mannheim und Heidelberg tätig.

Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann berät und vertritt Sie als Fachanwalt zu allen Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht. Des Weiteren ist er langjährig tätig auf den Gebieten des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts sowie Urheberrechts.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann ist vorwiegend auf Arbeitgeber, deren gesetzliche Vertreter sowie leitende Angestellte ausgerichtet. Er vertritt auch kleine und mittelständische Unternehmen. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist zudem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.

Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie beispielsweise zur Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, zu Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch die Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder Änderung und von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltsanpassungen, Zuweisung neuer Aufgaben). In Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann steht Ihnen für alle Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.

Im Handelsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann in Bezug auf Handelskauf, Rechtsfragen und Auseinandersetzungen im Handelsvertreterverhältnis oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen sowie für die Abwehr von unberechtigt erhobenen Forderungen steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag sowie Beratung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie zwischen Gesellschaft und Organvertretern (Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder).

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen und Musikaufnahmen und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht dabei jedoch nur dann, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene “Schöpfungshöhe” aufweist, also vereinfacht ausgedrückt “kreativ” genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei, das heißt, der Urheber hat keinen Anspruch auf seinen Schutz. Das Urheberrecht muss entgegen der landläufigen Meinung nicht angemeldet werden, es entsteht vielmehr im Moment der Schaffung des Werks quasi von allein. Allerdings bietet es sich gleichwohl an, bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit im Falle von Verstößen gegen das Urheberrecht nachgewiesen werden kann, wann und von wem das Werk geschaffen wurde, wer also Rechteinhaber ist. Das Recht am geistigen Eigentum ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterie von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet wird und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann berät Sie umfassend im Urheberrecht.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Deutsch-Ungarische Juristenvereinigung e.V.

Kontakt

SHP - Schmitt, Hartmann, Protte & Partner

Friedrichstraße 5
70174 Stuttgart
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 711 224199-0
Telefax: 
+49 711 224199-79
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