Rechtsanwalt Dirk Lindemann ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und seither als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er betreut überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler.
Rechtsanwalt Dirk Lindemann ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und seither als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er betreut überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler.
Die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei Lindemann liegen in Berlin-Tiergarten in der Nähe des U-Bahnhofs “Nollendorfplatz”. Dort finden Sie Anschluss an die U-Bahnlinien U1, U2, U3 und U4. Für Mandanten mit Pkw gibt es im Umfeld der Kanzlei ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze.
Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Termine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr mit Herrn Lindemann vereinbart werden und sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Dirk Lindemann, geboren 1959 in Essen, absolvierte sein Studium der Rechte an der Philips-Universität in Marburg und an der Ruhr-Universität in Bochum. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf mit Stationen in Düsseldorf, Essen und Gladbeck.
Rechtsanwalt Dirk Lindemann übernimmt Ihr Mandat aus dem Mietrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Letztgenanntes beinhaltet insbesondere auch das Jugendstrafrecht.
Jeder von uns kommt irgendwann einmal in seinem Leben mit dem Mietrecht in Berührung, sei es als Vermieter oder als Mieter. Aus anwaltlicher Sicht entstehen die meisten Konflikte im Mietrecht aus Unkenntnis über die Rechtslage. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Lindemann beispielsweise bei:
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht (oder besser: Sozialversicherungsrecht) wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
Dirk Lindemann begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II umfassen, die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung (Pflegeeinstufung), soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht.
Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen nicht korrekt ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt. Oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.
Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Dirk Lindemann zum Beispiel folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Lindemann vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Verkehrsstrafsachen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Dirk Lindemann die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dirk Lindemann ist das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein “Erziehungsstrafrecht” ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne als vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel oder Jugendstrafe in Betracht. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendgerichte, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) oder die Jugendkammer (Strafkammer) am Landgericht.
Auf dem Gebiet des Familienrechts beschäftigt Rechtsanwalt Lindemann sich überwiegend mit Ehescheidungen und unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren; selbstverständlich auch in Eilverfahren. Rechtsanwalt Lindemann unterhält auch eine Zweigstelle im Ostteil Berlins, in der Etkar-André-Straße 4, in 12619 Berlin.