Rechtsanwältin Gabriele Peschel-Hildebrandt gründete ihre Einzelkanzlei im März 1989. Zu den Mandanten zählen überwiegend Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Künstler und Freiberufler.
Rechtsanwältin Gabriele Peschel-Hildebrandt gründete ihre Einzelkanzlei im März 1989. Zu den Mandanten zählen überwiegend Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Künstler und Freiberufler.
Die Büroräume liegen gegenüber dem Spitalhof im Ortskern des Stadtteils Münchingen. Mandanten mit Pkw können ihr Fahrzeug auf den kostenlosen kanzleieigenen Parkplätzen abstellen, die mit “Kanzlei Peschel-Hildebrandt” markiert sind. Ferner ist die Kanzlei mit dem öffentlichen Nahverkehr durch den etwa fünf Minuten entfernten Bahnhof sowie durch die fußnahe Bushaltestelle zu erreichen.
Beratungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat montags, dienstags und donnerstags von 08.30 bis 16.45 Uhr, mittwochs von 08.30 bis 12.30 Uhr und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Internetseite www.kanzlei-peschel-hildebrandt.de abrufbar.
Gabriele Peschel-Hildebrandt wurde 1954 in Stuttgart geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte sie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Frau Peschel-Hildebrandt ihren Referendarsdienst in Tübingen, Stuttgart und Ludwigsburg. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1985 arbeitete sie zwei Jahre als Juristin für eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei in Nürnberg.
Seit April 2009 ist die Juristin gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Peschel-Hildebrandt spricht fließend Englisch und gut Französisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Italienisch.
Rechtsanwältin Gabriele Peschel-Hildebrandt bearbeitet Mandate aus dem allgemeinen Zivilrecht. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Inkasso und Mietrecht.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Leistungsspektrum von Rechtsanwältin Gabriele Peschel-Hildebrandt im Eherecht und Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere beim Verfassen eines Ehevertrags oder dem Entwurf einer Vereinbarung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft über die Ehescheidung und die sogenannten Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Peschel-Hildebrandt gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Gabriele Peschel-Hildebrandt hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um Ihnen einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu geben, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwältin Gabriele Peschel-Hildebrandt in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Frau Peschel-Hildebrandt nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.
Die Insolvenzwelle der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Zahlungsmoral der Kunden zurückgegangen ist. Dies kann bei vielen mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben zu finanziellen Engpässen führen. Die Erfahrung im Inkassobereich zeigt, dass bei Einschaltung eines Rechtsanwalts zwischen 70 bis 90 Prozent der Forderungen außergerichtlich — also ohne Mahnverfahren oder Klageverfahren — in der Regel beigetrieben werden können. Inkasso durch Rechtsanwältin Peschel-Hildebrandt bringt mehr als die sogenannten Inkassodienste. Denn sobald der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung erhebt, ist ohnehin meist der Rechtsanwalt als Fachmann gefragt. Gabriele Peschel-Hildebrandt verschafft sich zudem durch ausführliche Gespräche mit Buchhaltung und Geschäftsführung der Mandanten einen Überblick über die betrieblichen Besonderheiten und kann in vielen Fällen bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung und Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entscheidende Weichen für die spätere erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung der Forderungen stellen. Natürlich prüft sie auch im Vorfeld die Bonität der Vertragspartner und Kunden und klärt die richtigen Firmenbezeichnungen durch Anfrage beim Zentralen Handelsregister. Erfolgversprechend sind vielfach auch bei Handwerkern und Bauunternehmungen flankierende Maßnahmen nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen vertrauensvoll an Rechtsanwältin Peschel-Hildebrandt.
Gabriele Peschel-Hildebrandt ist eingetragen auf der Liste der Streitschlichter im außergerichtlichen obligatorischen Schlichtungsverfahren.