Rechtsanwalt Dr. Karl Schwienbacher führt seine 1981 gegründete Kanzlei im italienischen Bozen (Südtirol) als Einzelanwalt. Der promovierte Jurist betreut Privatleute und Unternehmen aus Italien, Deutschland und Österreich. Unter anderem vertritt Herr Schwienbacher die Interessen einzelner Mandanten und Organisationen, die im Zusammenhang mit Landwirtschaft tätig sind, so etwa die Milchgenossenschaften in Italien.
Rechtsanwalt Dr. Karl Schwienbacher führt seine 1981 gegründete Kanzlei im italienischen Bozen (Südtirol) als Einzelanwalt. Der promovierte Jurist betreut Privatleute und Unternehmen aus Italien, Deutschland und Österreich. Unter anderem vertritt Herr Schwienbacher die Interessen einzelner Mandanten und Organisationen, die im Zusammenhang mit Landwirtschaft tätig sind, so etwa die Milchgenossenschaften in Italien.
Die Kanzleiräume liegen zentral in der Innenstadt in Bozen (Bolzano). Der Zugbahnhof ist in Sichtweite. In der unmittelbaren Umgebung der Kanzlei sind das Hotel "Laurin" und die Raiffeisen-Landesbank, wo für Mandanten mit Pkw jeweils ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist die Terminabsprache von 08.00 bis 12.00 Uhr möglich. In ganz besonders dringenden Ausnahmefällen bietet der Rechtsanwalt auf Wunsch eines Mandanten auch einen Hausbesuch an.
Um die Interessen der Mandanten in Italien und im Ausland fachgerecht zu vertreten, unterhält die Kanzlei Dr. Schwienbacher Beziehungen zu diversen Anwaltskanzleien. Die schriftliche und mündliche Korrespondenz erfolgt nach Wunsch auf Italienisch oder Deutsch.
Karl Schwienbacher wurde 1947 in Ulten geboren. Nach dem Besuch der Mittelschule und des Realgymnasiums in Brixen studierte er zunächst in Österreich an der Universität Wien Rechtswissenschaften und legte dort die rechtshistorische Staatsprüfung ab. In Padua (Italien) schloss er das Rechtsstudium ab. Seit 1981 ist Herr Schwienbacher als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 auch beim Obersten Gerichtshof in Rom auftretungsberechtigt. Er kommuniziert schriftlich und mündlich fließend in Italienisch und Deutsch.
Seine rechtsvergleichende Dissertation beschäftigt sich mit der Rolle, die der Bundespräsident in Österreich und der Staatspräsident in Italien jeweils einnehmen, und widmet sich dem Vergleich der Verfassungspraxis mit der formellen Verfassung.
An seinem Beruf gefällt Karl Schwienbacher die Identifizierung von Rechtsproblemen, ihre Einordnung in den jeweiligen Kontext und die schriftlich wertvolle Darlegung der jeweils vertretenen Position. Dazu zählt er das Interesse an einer guten Argumentation und der Sprachpflege im Allgemeinen.
Durch seine Vernetzung zu Rechtsanwälten auch in anderen Städten ist Herr Schwienbacher in der Lage, sich über die Ausrichtung der Rechtsprechung an den jeweiligen Standorten zu informieren und das diesbezügliche Wissen der dortigen Anwälte, die er nach den Kriterien der Verlässlichkeit und einem gewissen fachlichen Niveau auswählt, zugunsten seiner Mandanten zu nutzen. Neben Beziehungen zu Anwälten in Italien steht der Jurist in Kontakt zu Kollegen in Österreich, Deutschland und Tschechien.
Der ganz überwiegende Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Karl Schwienbacher liegt im Zivilrecht. Er bearbeitet insbesondere Mandate aus dem Vertragsrecht, dem Verkehrsrecht und dem Erbrecht. Die außergerichtliche Streitbeilegung und Familienauseinandersetzung gehören ebenfalls zu seinen Schwerpunkten.
Das Vertragsrecht kommt zur Anwendung, wenn zwischen verschiedenen Parteien eine vertragliche Vereinbarung getroffen worden ist. Das kann etwa ein Kaufvertrag über einen Fernseher, ein Mietvertrag bezüglich einer Wohnung oder ein Werkvertrag über die Herstellung eines Fabrikgebäudes sein. Die denkbaren Konstellationen sind aufgrund des Grundsatzes der Privatautonomie, aus dem sich wiederum der Grundsatz der Vertragsfreiheit ableitet, so vielfältig wie die Phantasie der Vertragspartner.
Das Erbrecht regelt, was im Fall des Todes eines Menschen mit dessen Vermögen geschieht. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, die Regelung bezüglich der Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Punkte des Erbrechts. Auch das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht sind eng mit dem Erbrecht verknüpft. Wenn es um die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen geht, sind komplexe Rechtsgebiete in ihrem Zusammenspiel zu beachten. Das gilt auch im Bereich Höferecht, wenn es also der letzte Wille des Erblassers ist, dass der Erbe den Bauernhof weiterführt. Nicht selten kommt es im Erbrecht zu lange andauernden Streitigkeiten. Deswegen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Dispositionen rechtssicher selbst zu treffen.
Mit dem Verkehrsrecht eng verbunden ist die Frage der Haftung, die es zu beurteilen gilt. Eine anwaltliche Beratung zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Unfallgeschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen oder wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie als Unfallverursacher gelten. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie von Gesetzes wegen ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder ein Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch eingeleitet. In einem solchen Fall tritt Rechtsanwalt Schwienbacher als Verteidiger auf.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit der rechtlichen Beurteilung von verwandtschaftlichen Beziehungen. Der Rechtsexperte legt bei der Beratung seiner Mandanten auch hier großen Wert auf eine (weitgehend) außergerichtliche Streitbeilegung, wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht. Nicht zuletzt in diesem hochsensiblen Bereich menschlicher Beziehungen gilt es, Emotionen nicht unnötig einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer preiszugeben, wie sie in Italien laut Herrn Schwienbacher gegeben ist.
Einen weiteren Schwerpunkt der der Kanzlei Dr. Schwienbacher bildet das Agrarrecht, zu dem auch das Höferecht zählt. Das Agrarrecht ist naturgemäß durchzogen von europarechtlichen Regelungen, die bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts stets zu beachten sind. Wenn etwa eine Forderung auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) aufgrund verseuchten Saatguts geltend gemacht wird und zudem eine Auslieferung in ein anderes Land stattgefunden hat, so ist eine Vielzahl von Rechtsvorschriften in Betracht zu ziehen, die kompetent beurteilt werden müssen. Aufgrund dieser vom Laien kaum zu durchdringenden Vielzahl und Komplexität der möglichen Konstellationen empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.
Zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit war der Jurist 15 Jahre lang Friedensrichter in Bozen. Zudem hat er sich im Fachbereich Mediation beruflichen weitergebildet.
Gefragt nach seiner größten juristischen Stärke, verweist Rechtsanwalt Dr. Karl Schwienbacher, der in seiner Freizeit als Obmann des Bozner Domchors aktiv ist, auf Komplimente von Kollegen hinsichtlich seiner argumentativ und sprachlich ausgereiften Schriftsätze.