Die Kanzlei Bonorden Knecht hat sich ganz auf Strafrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Christian Bonorden ist Fachanwalt für Strafrecht und sein Kollege Alexander Knecht ist ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht. Beide übernehmen Mandate vom klassischen Strafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Die Kanzlei Bonorden Knecht hat sich ganz auf Strafrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Christian Bonorden ist Fachanwalt für Strafrecht und sein Kollege Alexander Knecht ist ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht. Beide übernehmen Mandate vom klassischen Strafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Beratungstermine können Sie während den normalen Bürozeiten mit Herrn Bonorden persönlich vereinbaren. Für Notfälle, wie zum Beispiel Verhaftung oder Durchsuchung, können Sie den Rechtsanwalt auch unter der Telefonnummer 0151-23600930 kontaktieren.
Die Kanzlei ist im Internet mit der Homepage www.ra-bonorden.de vertreten.
Die Kanzleiräume liegen zentral in Ludwigsburg am Schillerplatz direkt bei der Kreissparkasse. Mandanten mit Pkw finden am Arsenalplatz oder im Parkhaus in der Solitudestraße gute Parkmöglichkeiten. Auch der Bahnhof und Busbahnhof ist nur circa vier Minuten von der Kanzlei entfernt.
Christian Bonorden, geboren 1976 in Hamburg, studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Düsseldorf. Schon in dieser Zeit arbeitete Herr Bonorden für eine Düsseldorfer Strafrechtskanzlei und absolvierte einen Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Osnabrück. Herr Bonorden arbeitete in renommierten Anwaltskanzleien, bevor er sich Anfang 2009 mit seiner Kanzlei selbständig machte.
Rechtsanwalt Christian Bonorden ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Bonorden umfasst die ganze Bandbreite im Strafrecht. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig.
Der nicht verteidigte Beschuldigte ist den staatlichen Zwangsmitteln und Ermittlungsbefugnissen im Strafrecht — wie etwa Inhaftierung und Durchsuchung — regelmäßig hilflos ausgesetzt, weil er seine Rechte und insbesondere die Mechanismen im Strafverfahren nicht kennt. Vor allen Dingen aber weiß er in der Regel nicht, was die Staatsanwaltschaft gegen ihn in der Hand hat oder zu haben glaubt, denn nur der Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht.
In dieser Situation empfiehlt es sich daher grundsätzlich, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen, um auf diese Art und Weise “Waffengleichheit” herzustellen. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, umso bessere Ergebnisse lassen sich erzielen.
Das gilt umso mehr in Fällen von Untersuchungshaft. Hier gelten erhebliche Besonderheiten, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, um eine möglichst kurzfristige Haftentlassung des Beschuldigten zu erreichen, ohne dessen Verteidigungschancen im folgenden Hauptverfahren zu gefährden.
Aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung ist Herr Bonorden in der Lage, eine realistische Prognose über den Ausgang Ihres Strafverfahrens abzugeben. Diese ist erforderlich, um mit Ihnen gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Denn entscheidend ist das Erreichen des für den Einzelfall bestmöglichen Ergebnisses, wobei nicht zuletzt auch berufliche, aufenthaltsrechtliche oder familiäre Konsequenzen eine Rolle spielen können.
Dies gilt gleichermaßen für das Vorgehen gegen einen Strafbefehl, die Durchführung von Berufung und Revision gegen ein bereits verhängtes Urteil sowie für die Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren.
Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel, Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.
Herr Bonorden verteidigt Ihr Unternehmen, das heißt, den Vorstand oder Geschäftsführer. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen kann zum Beispiel die Inhaftierung von Leitungspersonen für das Unternehmen einschneidende, unter Umständen sogar existentielle Folgen haben. Hier gilt es, durch sofortiges Tätigwerden eine möglichst kurzfristige Haftentlassung zu erreichen, ohne die Verteidigungschancen im Verfahren zu gefährden. Bei der Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie ist höchste Diskretion und seriöses Auftreten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eine Selbstverständlichkeit, ohne die eine nach Möglichkeit zeitnahe und erträgliche Erledigung des Verfahrens — mit dem Ziel der Vermeidung einer Hauptverhandlung — nicht möglich ist.
Im Steuerstrafrecht unterstützt Rechtsanwalt Christian Bonorden Sie bei ihrem Steuerstrafverfahren. Er berät und vertritt Sie unter anderem aber auch beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie bei Ihrem Vorgehen bei Selbstanzeige, Steuerprüfung, Steuerfahndung oder Kontrollmitteilung.
Im Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeldsachen) und Verkehrsstrafrecht umfasst die Arbeit von Rechtsanwalt Bonorden beispielsweise die Vertretung bei Geschwindigkeitsübertretung, Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung oder Nötigung im Straßenverkehr. Ein Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsverstoß zieht ebenso wie Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss oder Alkoholeinfluss regelmäßig Bußgeldverfahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar Strafverfahren nach sich. Dabei kann eine Nebenfolge einer zu verhängenden Strafe die Entziehung der Fahrerlaubnis sein.
Aber auch dann wenn “nur” ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden sollte, kann dies neben hohen Bußgeldern ein Fahrverbot zur Folge haben. Ist der Betroffene beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen, kann dadurch der Verlust des Arbeitsplatzes oder — bei Unternehmern — ein deutlicher Umsatzeinbruch drohen. Aus diesem Grund sollte so früh wie möglich ein Verteidiger beauftragt und grundsätzlich zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden. Insbesondere dann, wenn Sie lediglich als Zeuge angeschrieben worden sein sollten, empfiehlt sich vor jedweder Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde die kurzfristige Einschaltung eines Rechtsanwaltes, denn in diesen Fällen bietet das Verjährungsrecht erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten.