Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Ruhnke geht auf die 1999 gegründete Bürogemeinschaft Türk, Dr. Luetjohann & Kollegen zurück.
Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Ruhnke geht auf die 1999 gegründete Bürogemeinschaft Türk, Dr. Luetjohann & Kollegen zurück.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei Ruhnke in der Fußgängerzone im Herzen Bonns, gegenüber dem Geburtshaus des Komponisten Ludwig van Beethoven. Parkmöglichkeiten gibt es im nahegelegenen Parkhaus "Stiftsgarage". Ferner besteht durch die nahegelegene Haltestelle "Bertha-von-Suttner-Platz" ein sehr guter Anschluss an alle wichtigen öffentlichen Verkehrsmittel.
Der Mandantenstamm der Kanzlei Ruhnke setzt sich überwiegend aus Privatleuten, aber auch aus gewerblichen Mandanten zusammen. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen Frau Ruhnke montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Claudia Ruhnke, 1971 in Wuppertal geboren, ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an den Universitäten in Köln und Paris ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Ruhnke in Aachen. Durch eine Tätigkeit als arbeitsrechtliche Beraterin bei der Handwerkskammer Köln konnte sie erste berufliche Erfahrungen sammeln. Die Juristin spricht Englisch und Französisch.
Rechtsanwältin Claudia Ruhnke berät und vertritt Sie im Familienrecht und Arbeitsrecht.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Ruhnke Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Angelegenheiten, wie beispielsweise:
Claudia Ruhnke berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät die Juristin Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Bei Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Claudia Ruhnke ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Frau Ruhnke Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Die Tätigkeit der Juristin in den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, mittelständische Unternehmen, öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Kündigungsschutzprozesse von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnungen. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu den Themen von Rechtsanwältin Claudia Ruhnke wie Sozialplan oder Tarifrecht.