Rechtsanwalt Wolfgang Chaborski gründete seine Einzelkanzlei 1991 in München. Die bestehende Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen sowie die Kooperation mit einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer in München bieten zusätzliche Vorteile für die Mandantschaft und ersparen weitere Wege.
Rechtsanwalt Wolfgang Chaborski gründete seine Einzelkanzlei 1991 in München. Die bestehende Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen sowie die Kooperation mit einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer in München bieten zusätzliche Vorteile für die Mandantschaft und ersparen weitere Wege.
Sie finden die Kanzlei Chaborski im Zentrum von München, in unmittelbarer Nähe zum Viktualienmarkt. Parkmöglichkeiten gibt es in den umliegenden Parkhäusern. Ferner ist der Jurist mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:
Termine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.30 Uhr mit Herr Chaborski oder dem Sekretariat vereinbart werden. Der Jurist steht Ihnen nach Terminvereinbarung jederzeit auch außerhalb dieser Zeiten für Besprechungen zur Verfügung. Gegebenenfalls werden auch Termine vor Ort beim Mandanten wahrgenommen.
Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Homepage www.ra-chaborski.de abrufbar.
Wolfgang Chaborski wurde 1954 in Blomberg/Westfalen geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum mit anschließender Referendarausbildung im Bezirk des Landgerichts Essen. Neben dem Jurastudium absolvierte Herr Chaborski eine technische Ausbildung. Dies erlaubt ihm, Probleme auch aus einer anderen Perspektive zu betrachten und so den richtigen Lösungsweg für Sie zu finden.
Im Anschluss an die Zulassung zur Anwaltschaft 1990 gründete er 1991 die eigene Kanzlei. Seither ist Herr Chaborski als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seit 1998 ist er befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Wolfgang Chaborski berät und vertritt Sie im internationalen Eherecht und Familienrecht, Erbrecht, Arztrecht, Ausländerrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht auf Antrag einer Partei über die Ausübung der elterlichen Sorge. Ab 01.09.2009 ist auch im Versorgungsausgleich ein Antrag auf Durchführung des VA erforderlich, wenn die Ehe weniger als drei Jahre Bestand hatte.
Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Chaborski versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Chaborski gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Chaborski, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen “Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Wolfgang Chaborski verhandelt für geschädigte Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen. Des Weiteren berät und vertritt er Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen.
Wolfgang Chaborski ist für Sie in allen ausländerrechtlichen Fragen von der Einreise über die Sicherung des Aufenthalts bis hin zu der Verteidigung gegen eine beabsichtigte Beendigung Ihres Aufenthaltsrechts tätig. Er unterstützt Sie bei der Erlangung eines Visums vom Ausland aus oder einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn Sie bereits hier leben. Herr Chaborski vertritt Sie auch bei der Verbesserung Ihres Aufenthaltsstatus, bei Fragen der Familienzusammenführung zu hier bereits lebenden Angehörigen, der Wiedereinreise nach einer Ausreise oder Ausweisung und Abschiebung. Darüber hinaus kümmert er sich um Ihre Einbürgerung.
Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch von Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses durch Rechtsanwalt Chaborski.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Wolfgang Chaborski erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten außergerichtlich beratend und prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.