Die Kanzlei Becker besteht seit 1996 und ist fast ausschließlich in den Rechtsgebieten Baurecht, Architektenrecht und Bauarbeitsrecht tätig. Dadurch ergibt sich ein hoher Grad der Spezialisierung, der den Mandanten durch die daraus resultierende große fachliche Kompentenz des Rechtsanwaltes Andreas Becker zu Gute kommt.
Die Kanzlei Becker besteht seit 1996 und ist fast ausschließlich in den Rechtsgebieten Baurecht, Architektenrecht und Bauarbeitsrecht tätig. Dadurch ergibt sich ein hoher Grad der Spezialisierung, der den Mandanten durch die daraus resultierende große fachliche Kompentenz des Rechtsanwaltes Andreas Becker zu Gute kommt.
Die Mandanten der Kanzlei Becker sind Architeketen, Baubetriebe, Bauherren und Arbeitnehmer aus Baubetrieben.
Die Zufriedenheit der Mandanten kommt in der Kanzlei Becker immer an erster Stelle.
Es werden sowohl außergerichtliche Lösungen bei Konflikten gesucht, als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (wenn nicht mehr vermeidbar) die Interessen des Mandanten konsequent vertreten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Unterlagen werden per E-Mail, per Fax oder postalisch ausgetauscht. Natürlich besteht für den Mandanten jederzeit die Möglichkeit zu einer persönlichen Besprechung in den Kanzleiräumen oder bei Bedarf auch auf der Baustelle bzw. Betrieb.
Die Kanzlei Becker arbeitet in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Hippmann, Engeler und Kollegen.
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Andreas Becker |
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