Kanzlei Becker

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Die Kanzlei Becker besteht seit 1996 und ist fast ausschließlich in den Rechtsgebieten Baurecht, Architektenrecht und Bauarbeitsrecht tätig. Dadurch ergibt sich ein hoher Grad der Spezialisierung, der den Mandanten durch die daraus resultierende große fachliche Kompentenz des Rechtsanwaltes Andreas Becker zu Gute kommt.

Fachanwaltschaften:

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Die Kanzlei Becker besteht seit 1996 und ist fast ausschließlich in den Rechtsgebieten Baurecht, Architektenrecht und Bauarbeitsrecht tätig. Dadurch ergibt sich ein hoher Grad der Spezialisierung, der den Mandanten durch die daraus resultierende große fachliche Kompentenz des Rechtsanwaltes Andreas Becker zu Gute kommt.

Die Mandanten der Kanzlei Becker sind Architeketen, Baubetriebe, Bauherren und Arbeitnehmer aus Baubetrieben.

Die Zufriedenheit der Mandanten kommt in der Kanzlei Becker immer an erster Stelle.

Es werden sowohl außergerichtliche Lösungen bei Konflikten gesucht, als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (wenn nicht mehr vermeidbar) die Interessen des Mandanten konsequent vertreten.

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Unterlagen werden per E-Mail, per Fax oder postalisch ausgetauscht. Natürlich besteht für den Mandanten jederzeit die Möglichkeit zu einer persönlichen Besprechung in den Kanzleiräumen oder bei Bedarf auch auf der Baustelle bzw. Betrieb.

Die Kanzlei Becker arbeitet in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Hippmann, Engeler und Kollegen.

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Kanzlei Becker

Schiffsgraben 17
30159 Hannover
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 511 9822929
Telefax: 
+49 511 9822949
Web
www.kanzlei-bab.de
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