Rechtsanwältin Jutta Ploennes-Charl gründete ihre Kanzlei 2004. Neben Privatleuten betreut die Juristin auch Unternehmen, Handwerker und Selbständige persönlich und individuell.
Rechtsanwältin Jutta Ploennes-Charl gründete ihre Kanzlei 2004. Neben Privatleuten betreut die Juristin auch Unternehmen, Handwerker und Selbständige persönlich und individuell.
Beratungstermine können Sie von montags bis freitags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder direkt mit Rechtsanwältin Ploennes-Charl vereinbaren. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Die Büroräume finden Sie in Troisdorf-Bergheim direkt in der dortigen Einkaufszeile. Für Mandanten mit Pkw gibt es dort ausreichend Parkmöglichkeiten. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie bis zur Bushaltestelle “Troisdorf” fahren, die in der Nähe zur Kanzlei liegt.
Jutta Poennes-Charl wurde 1962 in Düren geboren. Sie studierte in Bonn Rechtswissenschaften und absolvierte dort auch Ihr Referendariat. 2004 gründete sie ihre Rechtsanwaltskanzlei. Sie spricht auch Englisch.
Frau Ploennes-Charl kommt es vor allem darauf an, Menschen zweckgerecht und zielgerichtet in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu helfen und ihre Interessen zu vertreten. Die persönliche Betreuung und die Arbeit in angenehmer Atmosphäre sind ihr dabei besonders wichtig.
Rechtsanwältin Jutta Ploennes-Charl bietet ihren Mandanten insbesondere im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht kompetente Unterstützung. Aber auch bei weiteren Rechtsangelegenheiten steht Ihnen die Juristin gerne mit Rat und Tat zu Seite.
Im Familienrecht bearbeitet Frau Ploennes-Charl Mandate, die eine Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen betreffen. Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich zumeist Differenzen ein über Unterhalt, insbesondere Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Ratsam ist es, sofort nach der Trennung einen Familienrechtler hinzuzuziehen, der zur Konfliktlösung von fast unvermeidbaren Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich beitragen wird. Frau Ploennes-Charl macht für Sie Unterhaltsansprüche geltend, steht Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zur Seite, klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich, und regelt Probleme um Hausrat, Ehewohnung und gemeinsame Konten. Bei einer Trennung oder Scheidung von Eltern nehmen diese die Rechtsanwältin in Anspruch bei Regelungen für gemeinsame Kinder über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Frau Ploennes-Charl hat den Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert und berät Sie gerne in diesem sensiblen Bereich.
Des Weiteren wird Jutta Ploennes-Charl im Arbeitsrecht anwaltlich tätig. Sie übernimmt Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Im Kündigungsschutzrecht klärt Frau Ploennes-Charl für ihre Mandanten, ob beispielsweise eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der sozialen Rechtfertigung genügt. Bei fehlender sozialer Rechtfertigung und Unrechtmäßigkeit Ihrer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung wird die Rechtsanwältin zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Frau Ploennes-Charl übernimmt die Rechtsvertretung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Außerdem können Sie die Juristin bei Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung und Teilzeitregelung.
Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Jutta Ploennes-Charl bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Frau Ploennes-Charl aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Die Rechtsanwältin übernimmt für Sie die Schadensregulierung. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners im Falle seines Verschuldens die Anwaltskosten. Die Rechtsanwältin nimmt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Verkehrsstrafrecht umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Mögliche Verkehrsstraftaten sind zum Beispiel die Unfallflucht oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Sie können sich bei Problemen aus dem Verkehrsrecht vertrauensvoll an Frau Ploennes-Charl wenden.
Der juristische Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Jutta Ploennes-Charl erstreckt sich auch auf das allgemeine Zivilrecht. Es beinhaltet alle Bereiche des alltäglichen Lebens und auch Teilbereiche aus Verkehrsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht oder Kaufrecht (beispielsweise bei Problemen bei einer Versteigerung oder Ersteigerung in Online-Börsen wie Ebay) sowie aus dem Nachbarschaftsrecht und viele andere juristische Bereiche. Die Juristin gestaltet für Sie passgenaue Verträge und übernimmt die Vertragsprüfung, das heißt, sie klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag. Jutta Ploennes-Charl bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadensersatz (auch: Schadenersatz).