Patrick de Backer

Sprachkenntnisse

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  • Französisch
  • Holländisch
Übersicht

Rechtsanwalt Patrick de Backer gründete 1992 seine Einzelkanzlei in Frankfurt am Main. Heute arbeitet er mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Leon Steif und Rechtsanwalt Mathias C. Tiedemann in Bürogemeinschaft.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Arztrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Rentenrecht (Frührente / Erwerbsminderungsrente)
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso (Zwangsversteigerungsrecht)
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Patrick de Backer gründete 1992 seine Einzelkanzlei in Frankfurt am Main. Heute arbeitet er mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Leon Steif und Rechtsanwalt Mathias C. Tiedemann in Bürogemeinschaft.

Die Büroräume liegen zentral im Nordend von Frankfurt am Main in der Nähe des Holzhausenparks, des Holzhausenschlösschens und der Hauptwache. Vor dem Gebäude sind ausreichend kostenfreie Parkplätze vorhanden. Im Übrigen besteht ein guter Anschluss an das örtliche Nahverkehrsnetz. Die Haltestelle "Holzhausenstraße" der U-Bahnlinien U1, U2, U3 und U4 ist in Fußnähe

Zum Mandantenstamm der Kanzlei de Backer gehören Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.

Rechtsanwalt de Backer spricht fließend Niederländisch, Englisch und Französisch. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Dieses ist montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Rechtsanwalt Patrick de Backer ist im Internet unter http://www.anwalt-wehrrecht.com vertreten.

Fachgebiete

Patrick de Backer wurde 1961 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Schulausbildung an einem humanistischen Gymnasium in Antwerpen/Belgien und dem vorzeitigen bilingualen (deutsch-französischen) Abitur in Frankfurt am Main studierte er an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Jura.

Während des Studiums beriet er nationale und internationale Kunst- und Auktionshäuser in rechtlichen Belangen. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte er in einer international orientierten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).

Unmittelbar nach Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung und der Zulassung zur Anwaltschaft 1992 gründete Herr de Backer seine eigene Anwaltskanzlei in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Tiedemann (Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Verkehrsrecht) und Rechtsanwalt und Notar Dr. Steif (Zivilrecht und Gesellschaftsrecht).

Rechtsanwalt Patrick de Backer berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Wehrrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht und Mietrecht.

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist des Weiteren das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.

Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Themen, wie beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben). In Rechtsanwalt Patrick de Backer steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt de Backer versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr de Backer gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Patrick de Backer, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz oder um das Ehegattenerbrecht geht. Weitere Gebiete sind die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen Kunstfehlers schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Patrick de Backer verhandelt für geschädigte Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen sind hier Teil seiner Leistungen. Des Weiteren berät und vertritt er Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

Im Bereich Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung bei Abschluss oder Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtanwalt de Backer auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Mietkündigung
  • Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Räumungsklage, Zwangsräumung 

Spezialitäten

Patrick de Backer ist Ihr Spezialist für Probleme im Bereich Wehrrecht. Sie haben eine Ladung zur Musterung, einen Musterungsbescheid oder gar schon eine Einberufung erhalten? Sie wollen Ihre Zukunft anders gestalten und wissen nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben? Patrick de Backer steht Ihnen als Spezialist für Ihre Fragen und Anliegen im Wehrdienstrecht und Zivildienstrecht zur Verfügung. Aufgrund seiner langjährigen Anwaltstätigkeit im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht verfügt er über besondere Kenntnisse, die im Musterungsverfahren von Bedeutung sind.

Herr de Backer hilft Ihnen beispielsweise bei:

  • Musterung, Ausmusterung
  • Zurückstellung
  • Nichtheranziehung
  • Wehrdienstverweigerung
  • Zivildienstanerkennung
  • Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst oder Zivildienst
  • Unabkömmlichkeit im Betrieb, schwieriger Familiensituation

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht DAV
Kontakt

Patrick de Backer

Klettenbergstraße 14
60322 Frankfurt am Main
Nordend
Deutschland
Telefon: 
+49 69 15400020
Telefax: 
+49 69 15400011
Web
www.anwalt-wehrrecht.com
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