Christiane Sudhoff

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  • Deutsch
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Die Rechtsanwaltssozietät Geisler & Sudhoff besteht seit 1999 mit den Rechtsanwälten Martin Geisler und Christiane Sudhoff. Zu ihren Mandanten zählen Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Künstler und Freiberufler. Durch die Kooperation mit dem Steuerbüro Wentorp wird eine Beratung aus einer Hand angeboten, soweit steuerrechtliche Fragen in der Beratung und Vertretung von Bedeutung sind.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Familienrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Unterhaltsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltssozietät Geisler & Sudhoff besteht seit 1999 mit den Rechtsanwälten Martin Geisler und Christiane Sudhoff. Zu ihren Mandanten zählen Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Künstler und Freiberufler. Durch die Kooperation mit dem Steuerbüro Wentorp wird eine Beratung aus einer Hand angeboten, soweit steuerrechtliche Fragen in der Beratung und Vertretung von Bedeutung sind.

Sie finden die Rechtsanwaltskanzlei Geisler & Sudhoff in Berlin-Mitte im Dreieck zwischen Volksbühne, Alexanderplatz und Hackescher Markt im ehemaligen Scheunenviertel. Die Büroräume sind sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der S-Bahnhof “Alexanderplatz”, Haltestelle aller wichtigen Berliner S-Bahn- und U-Bahnlinien befindet sich in unmittelbarer Nähe. Parkplätze sind in der näheren Umgebung ausreichend vorhanden.

Beratungstermine können telefonisch in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (Montag – Freitag) vereinbart werden. Zudem können Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten per e-mail oder Fax Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine am Abend, am Wochenende oder Vororttermine möglich.

Fachgebiete

Rechtsanwältin Sudhoff, geb. 1963 in Schloss Neuhaus, studierte im Anschluss an das Abitur an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Anschließend absolvierte sie ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Hannover. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt sie 1993. Seit 1999 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie bearbeitet vornehmlich Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie Mietrecht.

Rechtsanwältin Sudhoff ist zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in einem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen, so dass eine besondere fachliche Kompetenz gewährleistet ist.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen geregelt. Hinzu kommt, dass sich aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften ein umfangreiches, sich ständig verändertes „Richterrecht“ entwickelt hat. Insbesondere bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, betrieblicher Altersversorgung, Zeugnis oder ausstehenden Lohnforderungen, also wenn es um die wirtschaftliche Existenz geht, ist eine fundierte Beratung und Vertretung unerlässlich. Arbeitgeber werden bei Fragen zur Kündigung, Befristung, Elternzeit, Kurzarbeit, betrieblichen Altersversorgung etc. selbstverständlich ebenso kompetent beraten und vertreten.

Das Leistungsspektrum im Ehe- und Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung (insbesondere beim Verfassen eines Ehevertrags oder beim Entwurf einer Vereinbarung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft) über die Scheidung einschließlich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.

Nach dem Erbfall kommt es häufig unter den Erben zu Auseinandersetzungen, wie das Erbe verwaltet oder auseinandergesetzt werden soll. Grundbesitz muss möglicherweise veräußert, Konten aufgelöst und Vermächtnisse erfüllt werden. Erben heißt zudem auch Haftung für Schulden des Erblassers. Es ist ggfs. Eine Ausschlagung des Erbes angeraten. Auch hierbei ist kompetente Unterstützung notwendig, die ihnen Rechtsanwältin Sudhoff anbietet.

Im Mietrecht treten häufig auf Seiten des Mieters Probleme mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Rückzahlung der Kaution, aber auch bei Abschluss des Mietvertrages auf. Vermieter müssen ggfs. Durch Räumungsklagen einen Auszug des säumigen Mieters erzwingen, Mietzinsrückstände und offene Betriebskosten durchsetzen oder die Kündigung des Mietverhältnisses ist aus anderen Gründen (Ruhestörung, unzulässige Untervermietung etc.) notwendig. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Rechtsanwältin Sudhoff.

Kontakt

Christiane Sudhoff

Almstadtstr. 19
10119 Berlin
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 30 4433130
Telefax: 
+49 30 44331315
Web
www.geisler-sudhoff.de
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