Martin Lauppe-Assmann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rechtsanwalt Lauppe-Assmann gründete seine Einzelkanzlei im März 1987 in Düsseldorf. Der Jurist wird von sechs weiteren Rechtsanwälten unterstützt, die als freie Mitarbeiter für die Kanzlei tätig sind. Die Büroräume der Kanzlei Lauppe-Assmann liegen in der Düsseldorfer Automeile im Gebäude des ADAC, über dem Straßenverkehrsamt. Parkmöglichkeiten gibt es im benachbarten Parkhaus (1 Euro pro Stunde). ADAC Mitglieder können in der Hausgarage parken. Ferner besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Folgende Haltestellen sind zu Fuß leicht erreichbar:

  • “Stadtwerke/Düsselstrand” der Straßenbahnlinie 706
  • “Betriebshof Stadtwerke” der Buslinien 725 und 738
  • “Höherweg” der Buslinie 734
  • “Kettwiger Straße” der U-Bahnlinie U75

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Lauppe-Assmann gründete seine Einzelkanzlei im März 1987 in Düsseldorf. Der Jurist wird von sechs weiteren Rechtsanwälten unterstützt, die als freie Mitarbeiter für die Kanzlei tätig sind. Die Büroräume der Kanzlei Lauppe-Assmann liegen in der Düsseldorfer Automeile im Gebäude des ADAC, über dem Straßenverkehrsamt. Parkmöglichkeiten gibt es im benachbarten Parkhaus (1 Euro pro Stunde). ADAC Mitglieder können in der Hausgarage parken. Ferner besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Folgende Haltestellen sind zu Fuß leicht erreichbar:

  • “Stadtwerke/Düsselstrand” der Straßenbahnlinie 706
  • “Betriebshof Stadtwerke” der Buslinien 725 und 738
  • “Höherweg” der Buslinie 734
  • “Kettwiger Straße” der U-Bahnlinie U75

Zum Mandantenstamm der Kanzlei Lauppe-Assmann gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.

Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Dieses ist montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Aber auch über die Öffnungszeiten hinaus ist der Rechtsanwalt telefonisch jederzeit auf seinem Mobiltelefon unter der Nummer 0171-5115851 erreichbar. Der Vorteil des Juristen ist damit der Zeitfaktor. Dieser hat fast immer eine ausschlaggebende taktische Bedeutung in allen Rechtsgebieten. Deshalb ist die Ruf- und Einsatzbereitschaft von Rechtsanwalt Lauppe-Assmann nicht an Büroöffnungszeiten gebunden. Sein Einsatz orientiert sich vielmehr an den faktischen Erfordernissen nach dem Motto: “Sprechstunde ist, wenn Sie anrufen!”

Bei Bedarf korrespondiert Rechtsanwalt Lauppe-Assmann in fließendem Englisch.

Fachgebiete

Martin Lauppe-Assmann, 1959 in Münster/Westfalen geboren, studierte an den Universitäten Bonn, Basel und Wien Rechtswissenschaft und Politik. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin sowie in einer Anwaltskanzlei in Bangkok/Thailand. Vor der Zulassung als Rechtsanwalt 1986 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag in Bonn.

Martin Lauppe-Assmann ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Martin Lauppe-Assmann versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Lauppe-Assmann gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als völlig unschuldiger Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann fast immer auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Herr Lauppe-Assmann die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. In bestimmten Ausnahmefällen steht Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann auch als Pflichtverteidiger einem mittellosen Angeklagten zur Seite, insbesondere, wenn ihm staatliches Unrecht droht oder eine Behörde sich auf „einen Kunden eingeschossen“ zu haben scheint. Er verfügt über langjährige Erfahrung aus Schwurgerichtsprozessen und hat auch schon in zwei großen Terroristenprozessen jeweils viele Monate und Jahre verteidigt. Heute richtet sich sein Bemühen in erster Linie auf die Vermeidung prozessualer Konflikte. Oftmals lässt sich in kleinen und mittelschweren Sachen ganz ohne Hauptverhandlung (z. B. über eine Einstellung) eine Lösung gemeinsam mit dem Richter finden, oder man kann den Ausgang eines Strafverfahrens absprechen, noch bevor der Sitzungssaal betreten wurde.
Lauppe-Assmann: „Richter sind auch nur Menschen (oftmals mit Herz), und mit dem Richterpersonal am Heimatgericht Düsseldorf haben wir richtig Glück!“

Eine weitere fachliche Stärke ist das Arbeitsrecht und dort insbesondere das Kündigungsschutzrecht. Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Lauppe-Assmann prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. RA Lauppe-Assmann tritt fast ausschließlich für Arbeitnehmer auf und berichtet, dass ein Kündigungsexperte an nahezu jeder Kündigung etwas aussetzen könnte, was sich dann in einer vom Arbeitgeber zu zahlenden Abfindung auswirkt. Mit mehr als 150 Arbeitsrechtsstreitigkeiten pro Jahr entsteht eine Bearbeitungsroutine, die dem Mandanten spürbar zu Gute kommt.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es “gekracht”. Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Bin ich schuld? Ist der Unfallgegner alleine schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen? Bereits bei einem Unfall, der nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie hoch ist der Anspruch?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen — die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten.
Bei der Unfallregulierung schaut dieser Anwalt den Versicherern genau auf die Finger; wer berechtigte Ansprüche nicht erhebt, geht leer aus. Die Versicherung weist keinen Unfallgeschädigten darauf hin, dass er noch mehr verlangen könnte auf eine Schadensposition, die er nicht kennt. Das Unfallopfer hat noch nie etwas z. B. vom Haushaltsführungsschaden oder vom Quotenvorrecht gehört, manch Anwalt kennt sich da nicht einmal aus, aber hinter diesen Begriffen verbirgt sich allzu oft bare Münze für den Mandanten, die er gerade nach einem Schaden zu gerne mitnehmen würde.
Neben der Unfallregulierung vertritt Herr Lauppe-Assmann Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Kontakt

Martin Lauppe-Assmann

Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Düsseltal / Flingern
Deutschland
Telefon: 
+49 211 69990500
Telefax: 
+49 211 699905050
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