Rechtsanwalt Oliver Schüler gründete seine Einzelkanzlei Ende 1995 in Berlin. Die bestehende Bürogemeinschaft mit einem Notar sowie mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bietet einen zusätzlichen Vorteil für die Mandantschaft und erspart weitere Wege.
Rechtsanwalt Oliver Schüler gründete seine Einzelkanzlei Ende 1995 in Berlin. Die bestehende Bürogemeinschaft mit einem Notar sowie mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bietet einen zusätzlichen Vorteil für die Mandantschaft und erspart weitere Wege.
Sie finden die Kanzlei Schüler in Berlin-Steglitz (Lichterfelde West) in der Nähe des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Botanischen Gartens. Den Mandanten stehen im Umfeld des Kanzleigebäudes genügend kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Durch die zentrale Lage besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Nutzen Sie in diesem Fall die S-Bahnhaltestelle “Botanischer Garten” der Linie 1.
Termine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit Herrn Schüler vereinbart werden. Der Jurist steht Ihnen nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten für Besprechungen zur Verfügung. Gegebenenfalls werden auch Termine vor Ort beim Mandanten wahrgenommen.
Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Homepage www.ra-schueler.de abrufbar.
Oliver Schüler wurde 1963 in Berlin geboren. Nach der Hochschulreife studierte er Rechtswissenschaften an der dortigen Freien Universität mit anschließender Referendarausbildung in Berlin. Im Anschluss an die Zulassung zur Anwaltschaft 1995 gründete er seine eigene Kanzlei. Seither ist Herr Schüler als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Oliver Schüler ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Oft werden unzulässige Abzüge durch die gegnerische Versicherung vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Oliver Schüler beraten und vertreten.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Schüler kompetent beraten und betreut.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Oliver Schüler erstreckt sich im Arbeitsrecht von der Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung bis hin zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten — außergerichtlich beratend wie auch prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Schüler die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Oliver Schüler.
Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch von Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses. Durch seine vierzehnjährige Tätigkeit als Berater des Berliner Mietervereins e.V. verfügt Rechtsanwalt Schüler in diesem Bereich über eine zusätzliche hohe Fachkompetenz.