Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi führt ihre Kanzlei in Bozen innerhalb einer Bürogemeinschaft mit einem weiteren Rechtsanwalt. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht, Schenkungsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht (Kaufrecht, Mietrecht und Pachtrecht), Unfallregulierung (Schadensersatz) und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso). Zu ihrem Mandantenstamm gehören Privatleute, Freiberufler, Handwerksbetriebe sowie andere mittelständische Unternehmen.
Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi führt ihre Kanzlei in Bozen innerhalb einer Bürogemeinschaft mit einem weiteren Rechtsanwalt. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht, Schenkungsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht (Kaufrecht, Mietrecht und Pachtrecht), Unfallregulierung (Schadensersatz) und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso). Zu ihrem Mandantenstamm gehören Privatleute, Freiberufler, Handwerksbetriebe sowie andere mittelständische Unternehmen.
Die Rechtsberatung kann auf Deutsch oder Italienisch erfolgen. Die Vorzüge der Zweisprachigkeit kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Mandanten aus dem angrenzenden deutschen Sprachraum Unterstützung und juristische Beratung bei der Abwicklung von Rechtsangelegenheiten in Italien benötigen. Bei Bedarf verfügt die Rechtsanwältin über ausgezeichnete Kontakte zu einer führenden lokalen Steuer- und Wirtschaftsberatungskanzlei, so dass auch eine steuerliche Beratung gewährleistet ist. Überdies pflegt Frau RA Dr. Tovazzi gute persönliche Kontakte zu Korrespondenzanwälten auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet, wobei sie diesen und den gemeinsamen Mandanten auch juristische Übersetzungen von der deutschen in die italienische Sprache (und umgekehrt) anbietet.
Die Kanzlei in Bozen liegen direkt im Zentrum zwischen dem Dom (Waltherplatz) und dem Stadttheater und ist somit optimal an das städtischen und außerstädtischen Nahverkehrsnetz angebunden (Bushaltestellen Waltherplatz und Dominikanerplatz). Mandanten mit Pkw können die Tiefgarage am Walterplatz oder auch das Parkhaus “Bozen-Mitte” nutzen. Der Bahnhof mit Zug- und Busverbindungen ist nur drei Gehminuten entfernt.
Beratungstermine können Sie in den Bürozeiten montags bis freitags zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr und nachmittags zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr mit Frau Dr. Tovazzi persönlich vereinbaren. Freitags ist die Kanzlei bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.
Sophia Tovazzi wurde 1976 in Bozen geboren. Sie studierte in Bologna (I) und Marburg (D) Rechtswissenschaften und arbeitete anschließend für ihre Zulassung zur Rechtsanwältin in verschiedenen Kanzleien.
Frau Dr. Tovazzi ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen. Für auswärtige Kollegen übernimmt die Rechtsanwältin auch gerne die Terminvertretung vor dem Landesgericht Bozen und den Außenstellen Brixen und Meran.
Die Juristin korrespondiert auf Deutsch, Italienisch und Englisch.
Frau Dr. Tovazzi ist stets bestrebt, individuelle Strategien und Lösungen für die Interessen ihrer Mandanten zu erarbeiten und erfolgreich durchzusetzen.
Die Stärken der Juristin liegen dabei in hoher sozialer Kompetenz und ihrer Fähigkeit, vor allem im sensiblen Bereich des Familien- und Erbrechtes vermittelnd und ausgleichend zu wirken, um vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung nach Möglichkeit immer erst die außergerichtliche Einigung anzustreben. Die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für den Mandanten kann somit oft jene sein, Streitigkeiten durch Verhandlungsgeschick schon im Vorfeld beizulegen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi ist das Personen- und Familienrecht. Das Familienrecht umfasst das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft, Schwägerschaft und Abstammung und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse, wie z.B. Vormundschaft und Sachwalterschaft. Ein wesentlicher Teil des Familienrechts bildet das Eherecht (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) sowie das Trennungs- und Scheidungsrecht. Dazu gehören das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das gerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt. Beim persönlichen Beratungsgespräch werden jederzeit die Schnittstellen zwischen dem Familienrecht und dem Erbrecht in die Betrachtung miteinbezogen.
Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschaftsmeldung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt und der Wille des Erblassers spezifisch festgelegt werden. Dies hilft dabei unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine frühzeitige und allumfassende Regelung wichtig. Es empfiehlt sich somit bereits lange vor dem Erbfall eine erbrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da dabei eine juristische Unterstützung bei der Ausarbeitung des Testaments oder auch bei der Ausarbeitung etwaiger zu Lebzeiten getätigter Schenkungen angeboten werden kann.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi liegt im italienischen Immobilienrecht sowie im Mietrecht und Pachtrecht. Die juristische Tätigkeit im Bereich des Grundstücksrechts umfasst all jene Erklärungen, die notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Fruchtgenuss, Gebrauchs- und Wohnungsrecht, Ersitzung, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Eintragung ins Grundbuch) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Frau Dr. Tovazzi berät Käufer und Verkäufer bei Erwerb und Veräußerung, Belastung oder Vermietung von Immobilien und steht Ihnen kompetent bei der Ausarbeitung der betreffenden Verträge sowie, falls nötig, der Durchführung der gerichtlichen Schritte zum Schutze des Eigentums und des Besitzes zur Seite.
Im Mietrecht übernimmt die Juristin das Mandat für Mieter und Vermieter, wenn Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Mietvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Mieterhöhung, Mietminderung und Räumungsklage aufkommen. Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi prüft und gestaltet für Sie die entsprechenden Verträge und berät Sie in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Auch bei Fragen zum allgemeinen Nachbarschaftsrecht (Grenzstreitigkeiten, Abstände, Dienstbarkeiten, Lärm etc.) steht Ihnen Frau Dr. Tovazzi mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Unfallregulierung (Schadensersatzrecht). Die Juristin unterstützt Mandanten bei der Regulierung von Unfallschäden, wie z.B. Autounfall oder Skiunfall. Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi übernimmt die vollständige Schadensregulierung, erledigt den Schriftverkehr mit den Versicherungen und der Gegenseite einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Erfahrung zeigt, dass es in jedem Fall bei einem Unfall ratsam ist, einen Anwalt aufzusuchen um Ihre berechtigten Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschäden durchzusetzen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen als Geschädigtem nicht aus Unkenntnis eventuelle Ansprüche verloren gehen. Nach einem unverschuldeten Unfall sollen Sie finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen.
Darüber hinaus ist das Inkasso (Forderungseinzug) ein Tätigkeitsbereich der Juristin. Wenn der Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Rechtsanwältin Dr. Sophia Tovazzi setzt die Forderung durch und macht sie bei Notwendigkeit auch gerichtlich geltend und betreibt die Zwangsvollstreckung. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch Frau Dr. Tovazzi vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung aus einer Hand geschehen.