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Seit 1997 ist Rechtsanwalt Rainer Graf Partner der Kanzlei Campostrini-Zangerle & Graf, die seit 1953 besteht. Die Kanzlei ist vor allem zivilrechtlich ausgerichtet und vertritt neben Privatleuten auch Unternehmen. Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Graf liegen im Verkehrsrecht, Transportrecht, Erbrecht und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso, Zwangsvollstreckung). Seine Kollegin, Rechtsanwältin Campostrini-Zangerle, übernimmt unter anderem Mandate im Familienrecht und Minderjährigenrecht (Vormundschaft).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

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Kurzprofil

Seit 1997 ist Rechtsanwalt Rainer Graf Partner der Kanzlei Campostrini-Zangerle & Graf, die seit 1953 besteht. Die Kanzlei ist vor allem zivilrechtlich ausgerichtet und vertritt neben Privatleuten auch Unternehmen. Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Graf liegen im Verkehrsrecht, Transportrecht, Erbrecht und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso, Zwangsvollstreckung). Seine Kollegin, Rechtsanwältin Campostrini-Zangerle, übernimmt unter anderem Mandate im Familienrecht und Minderjährigenrecht (Vormundschaft).

Die Kanzleiräume liegen im “neuen” Teil von Bozen direkt im Zentrum, nahe dem Siegesplatz und dem Mazziniplatz, neben dem Oberlandesgericht. Mandanten mit Pkw finden auf dem Siegesplatz gute Parkmöglichkeiten. Auch mit dem Stadtbus ist die Kanzlei gut zu erreichen.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Graf persönlich vereinbart werden.

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Kontakt

Campostrini-Zangerle & Graf

Freiheitsstr. 35
39100 Bozen
Italien
Telefon: 
+39 0471 973535
Telefax: 
+39 0471 977878
Web
www.campostrini-graf.it
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