Heike Oehme-Denk

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Rechtsanwältin Oehme-Denk bietet ihren Mandanten eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Familienrecht, Arbeitsrecht und Kapitalanlagenrecht. Zu ihrem Mandantenstamm zählen Privatleute und Unternehmen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Kapitalanlagenrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Oehme-Denk bietet ihren Mandanten eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Familienrecht, Arbeitsrecht und Kapitalanlagenrecht. Zu ihrem Mandantenstamm zählen Privatleute und Unternehmen.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr können Sie mit dem Sekretariat oder Frau Oehme-Denk persönlich Beratungstermine vereinbaren, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen können.

Die Kanzleiräume in Radebeul liegen in der Nähe des Landgasthofes “Lindenau”. In der Straße vor der Kanzlei sind ausreichend Parkplatzmöglichkeiten vorhanden. Die Kanzlei ist auch im Internet mit der Homepage www.ehescheidung-anwaeltin.de vertreten.

Fachgebiete

Heike Oehme-Denk wurde 1965 in Lauf geboren. Sie studierte in Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. 1995 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst bei einem Arbeitgeberverband und später als Syndikusanwältin einer Kanzlei, bevor sie Anfang 1999 ihre Kanzlei als Einzelanwältin gründete. Frau Oehme-Denk spricht Englisch und Französisch.

Die Juristin legt großen Wert auf die individuelle und persönliche Beratung. Zur Zufriedenheit ihrer Mandanten gute Lösungen für die rechtlichen Probleme zu erzielen, ist für sie der besondere Reiz an ihrem Beruf als Rechtsanwältin.

Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwältin Heike Oehme-Denk Mandate, die eine Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen betreffen. Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich zumeist Differenzen über Unterhalt, insbesondere Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt ein. Ratsam ist es, sofort nach der Trennung einen Familienrechtler hinzuzuziehen, der zur Konfliktlösung von fast unvermeidbaren Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich beitragen wird. Frau Oehme-Denk macht für Sie Unterhaltsansprüche geltend, steht Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung zur Seite, klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und regelt Probleme um Hausrat, Ehewohnung und gemeinsame Konten. Sie berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegenüber dem Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren (Sorgerecht), das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und die Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Das Familienrecht umfasst selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Im Kapitalanlagerecht steht die Beratung von Mandanten im Vordergrund sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage: Zertifikate, geschlossener Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Umweltfonds, Windkraftfonds, atypisch stille Beteiligungen, Erwerb einer Eigentumswohnung (sogenannte Schrottimmobilien). Hier kommen Ansprüche gegen den Anlagevermittler oder Anlageberater ebenso in Frage wie Ansprüche gegen den oder die Prospektverantwortlichen, einen Treuhänder, die Anlagegesellschaft selbst, den Bauträger oder eine die Anlage finanzierende Bank. Häufig können Anleger ihr Geld zurückerlangen, wenn sich herausstellt, dass sie in dem Verkaufsgespräch durch den Vermittler oder Berater nicht zutreffend oder vollständig über das angebotene Produkt und die damit verbundenen Risiken informiert worden sind. Oftmals gilt es aber auch gegen den Anleger geltend gemachte Ansprüche der Anlagegesellschaft oder eines die Anlage finanzierenden Kreditinstituts (zum Beinspiel Nachschuss- oder Ratenzahlungen) abzuwehren.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht, Rechtsanwältin Heike Oehme-Denk berät und vertritt Sie auch hier kompetent und individuell. Sie gibt Ihnen Klarheit über die Rechtslage sowie Verhaltenstipps im Umgang mit dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitgeber. Auch durch ihre frühere Tätigkeit bei einem Arbeitgeberverband schöpft die Juristin aus einem großen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Frau Oehme-Denk steht Ihnen zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeugnis, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie die Juristin in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt die Rechtsanwältin Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Themen Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an Frau Oehme-Denk wenden.

Rechtsanwältin Heike Oehme-Denk klärt auch alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Ist zum Beispiel im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so mangelt es an der Wirksamkeit der Kündigung. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.

Publikationen
Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Heike Oehme-Denk

Auf den Kottenbergen 16C
01445 Radebeul
Deutschland
Telefon: 
+49 351 8304886
Telefax: 
+49 351 8304132
Web
www.ehescheidung-anwaeltin.de
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