Uwe Ruske

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  • Deutsch
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Rechtsanwalt Uwe Ruske gründete seine Einzelkanzlei direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2001. Heute arbeitet er mit Rechtsanwalt Volker Schmitt sowie mit dem Insolvenzverwalter Karl - Heinz Bellmann in Bürogemeinschaft.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Uwe Ruske gründete seine Einzelkanzlei direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2001. Heute arbeitet er mit Rechtsanwalt Volker Schmitt sowie mit dem Insolvenzverwalter Karl - Heinz Bellmann in Bürogemeinschaft.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ruske hat ihren Sitz in Berlin-Friedrichshain nahe dem Sport- und Erholungszentrum (SEZ), gegenüber dem Kino UCI. Mandanten mit Pkw können auf den umliegenden kostenfreien Parkplätzen parken. Die Kanzlei können Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig erreichen. Die Haltestelle “Vivantes Klinikum” der Straßenbahnlinien M6, M8 und M20 ist unmittelbar in Kanzleinähe und zu Fuß schnell erreichbar. Von der Kreuzung Landsberger Allee/Danziger Str. liegt die Kanzlei zwei Fußminuten entfernt.

Beratungstermine mit dem Juristen werden nur nach voriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können die Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.

Fachgebiete

Uwe Ruske wurde 1963 in Dohna geboren. Er ist seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen und seither als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig. Der Jurist spricht mehr als nur wenig Russisch und verfügt über mehr als nur geringe Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Uwe Ruske legt großen Wert auf eine persönliche Betreuung seiner überwiegend privaten Mandanten. Zu seinem Mandantenstamm gehören unter anderem Chefärzte, Taxifahrer und Polizeibeamte als auch ein große Zahl von Bürgern aus der ehemaligen Sowjetunion.

Er nimmt sich für jeden Fall die nötige Zeit und betreut seine Mandanten umfassend in den Bereichen Allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht mit all seinen verschiedenen Bereichen.

Seit 2003 übt er an einer Berliner Fahrschule Lehrtätigkeit aus.

Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zur eigenen Weiterbildung ist für ihn obligatorisch.

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Uwe Ruske hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht. Innerhalb des Verkehrszivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten sein. Die Aufzählung der hier genannten Schadenersatzpositionen ist natürlich nicht abschließend zu verstehen, sondern nur exemplarisch.

Zudem geht es im Verkehrszivilrecht darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden oder gar einen Rentenanspruch gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder auch Bußgeldverfahren umfaßt die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Für den Mandanten, der aus beruflichen oder anderen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, dürfte es von Bedeutung sein, Eintragungen in Flensburg oder die Verhängung eines Fahrverbotes zu verhindern.

Je zeitiger Sie den Anwalt konsultieren, um so besser stehen Ihre Chancen, das jeweilige Verfahren ohne oder mit geringeren Nachteilen zu beenden. Versuchen Sie es bitte nicht selbst. Lassen Sie sich bitte nicht gegenüber der Behörde ein, bevor Sie anwaltlichen Rat in Anspruch genommen haben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß in solchen Fällen leider oft unbedacht Fehler gemacht werden, die dann später, sollte dann doch noch ein Anwalt aufgesucht werden müssen, teilweise schwer, manchmal auch überhaupt nicht korrigiert werden können.

Gehen Sie davon aus, daß Rechtsanwalt Ruske substantiierte Kenntnisse zu den einzelnen Geschwindigkeitsmeßverfahren hat. Diese speziellen Kenntnisse helfen Ihnen, auch bei im ersten Eindruck aussichtslosen Angelegenheiten, Verfahren zur Einstellung zu treiben.

Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Uwe Ruske kompetent beraten und betreut.

Auch hier gilt es insbesondere, vor einer Einlassung zur Sache, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Empfehlung – Rechtsschutzversicherung beim ADAC

Den Besuchern dieser Seite empfiehlt Rechtsanwalt Ruske, sich beim ADAC für Rechtsschutzfälle zu versichern.

Seien Sie vor dem Schaden klug! Der ADAC-Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) zeichnet sich nach den von RA Ruske gesammelten Erfahrungen durch schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Rechtsschutzfälle aus. Nur in wirklich absoluten Ausnahmefällen war wiederholte Korrespondenz mit dem ADAC-Rechtsschutz erforderlich.

So bleibt mir in Ihrem Interesse mehr Zeit, mich um Ihre Angelegenheit in der Hauptsache zu kümmern.

Als Kraftfahrer oder jemand, der auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ein Muß sein.

Rechtsanwalt Ruske ist selbst beim ADAC rechtsschutzversichert.

Kontakt

Uwe Ruske

Virchowstr. 1
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Friedrichshain / Kreuzberg
Deutschland
Telefon: 
+49 30 5533176
Telefax: 
+49 30 66648277
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