zur Kanzlei

Tobias Hiller

Tobias Hiller

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Tobias Hiller, geboren 1973 in Münster, studierte an der Georg-August-Universität Göttingen. Sein Referendariat leistete er in Hannover, Verden, Celle und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer. Herr Hiller, seit Juni 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, ist seit November 2007 gleichzeitig Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Tobias Hiller berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Tobias Hiller, geboren 1973 in Münster, studierte an der Georg-August-Universität Göttingen. Sein Referendariat leistete er in Hannover, Verden, Celle und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer. Herr Hiller, seit Juni 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, ist seit November 2007 gleichzeitig Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Tobias Hiller übernimmt Ihr Mandat aus dem Immobilienrecht. Dieses beinhaltet das Wohn- und Gewerberaummietrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Maklerrecht.

Rechtsanwalt Hiller berät seine Mandanten umfassend beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Spektrum der Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Strukturierung von Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung. Hinzu kommt die Beratung beim Abschluss von Nutzungsvertrag und Betriebsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsimmobilien und Gewerbeimmobilien. Mit weitreichenden Spezialkenntnissen berät Tobias Hiller darüber hinaus bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche aufgrund der Regelungen des Vermögensgesetzes und Sachenrechtsbereinigungsgesetzes. Selbstverständlich unterstützt er seine Mandanten auch weitergehend bei der Vermittlung von Gutachtern und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren.

Das Maklerrecht regelt den Rechtsstaus zwischen Makler und einer Rechtspartei. Es umfasst sämtliche vertraglichen Gestaltungen, die gegen Entgelt den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrags versprechen. Vertrauen Sie bei der Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen oder bei der Optimierung von Maklerverträgen auf Rechtsanwalt Hiller.

Spezialitäten

Tobias Hiller ist seit November 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Bereich Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Tobias Hiller auch beratend zur Seite bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Kündigung
  • Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Tobias Hiller für Sie der richtige Ansprechpartner.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Hiller im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Hiller berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Kontakt

FÜRST + PARTNER

Bödekerstr. 7
30161 Hannover
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 511 380800
Telefax: 
+49 511 344314
Web
www.fuerstundpartner.de
Kontakt aufnehmen
Services