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Thomas Debertin

Thomas Debertin

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Thomas Debertin wurde 1955 in Glandorf geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Universität Hannover. Danach absolvierte er seinen Referendarsdienst in Hannover und Braunschweig. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1984 trat er sofort in die Kanzlei Fürst & Partner ein. Seit 2009 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Thomas Debertin berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht privat
  • Familienrecht
  • Wettbewerbsrecht
Fachgebiete

Thomas Debertin wurde 1955 in Glandorf geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Universität Hannover. Danach absolvierte er seinen Referendarsdienst in Hannover und Braunschweig. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1984 trat er sofort in die Kanzlei Fürst & Partner ein. Seit 2009 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Thomas Debertin betreut Mandate aus dem Familienrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und privaten Baurecht.

Der die Existenzgrundlage sichernde Arbeitsplatz ist für den Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des anhaltenden Arbeitsplatzabbaus mittlerweile ein unschätzbares Gut. Thomas Debertin berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Die hier auftauchenden Probleme sind vielfältig. Als Beispiele sind folgende Punkte zu nennen:

  • Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung von Lohnforderung und Gehaltsforderung
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Überstundenvergütung, Gehaltserhöhung, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlung
  • Abmahnung
  • Mobbing
  • Arbeitsschutz
  • Mutterschutz
  • Gestaltung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvereinbarung

Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das klingt kompliziert, bezeichnet aber eigentlich nichts anderes, als dass sich alle, die ihre Waren oder Dienstleistungen am Markt anbieten, an bestimmte Regeln halten müssen. Was genau überhaupt wettbewerbswidrig ist, welche Folgen wettbewerbswidriges Verhalten haben kann und in welcher Weise man wettbewerbswidriges Verhalten seiner Konkurrenten unterbinden kann, regelt unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In diesem Gesetz sind viele Beispiele dessen genannt, was man im Handel nicht tun darf (zum Beispiel die Kunden täuschen).

Einige Dinge sind aber auch nicht explizit geregelt, sondern nur durch sogenannte Generalklauseln umschrieben. Die Auslegung dieser Generalklauseln ist sehr schwierig und in vielen Punkten auch unter Juristen umstritten. Aber selbst die genau bezeichneten Verbote, zum Beispiel das Täuschungsverbot, sind oft nicht einfach zu verstehen. Der freie geschäftliche Wettbewerb soll durch Leistung geprägt sein und Gewerbetreibende sowie Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Einerseits braucht niemand irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängung sowie einen Boykottaufruf hinzunehmen. Andererseits müssen die zulässigen Spielräume für Werbung, Vertriebsbindung et cetera für die Durchsetzung der eigenen Angebote genutzt werden, um wirtschaftlichen Erfolg zu haben. Zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Handlungsfreiheit kann ein Marktteilnehmer bereits im Vorfeld einer wettbewerbsrechtlich relevanten Handlung eine Schutzschrift fertigen und bei Gericht hinterlegen lassen, um sich im Falle eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens rechtliches Gehör zu verschaffen. Rechtsanwalt Thomas Debertin ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Bereich gewerblicher Rechtsschutz zu lösen oder von vornherein zu umgehen.

Im privaten Baurecht gestaltet Herr Debertin Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Thomas Debertin greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Debertin ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Spezialitäten

Thomas Debertin ist seit 2009 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht gehören das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung, das Unterhaltsrecht, das eheliche Güterrecht, die Regelung der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern, insbesondere die Fragen der Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung, das Umgangsrecht und Sorgerecht. Einen weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bildet das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wenn Sie sich einmal zur Scheidung entschieden haben, dann sollte diese auch schnell erfolgen. Dies ist das Bestreben von Rechtsanwalt Thomas Debertin.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Debertin als Beisitzer in Vergütungsstreitigkeiten vor dem Landesschiedsamt für Zahnärzte in Niedersachsen.

Kontakt

FÜRST + PARTNER

Bödekerstr. 7
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Mitte
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Telefon: 
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