Rainer Schons

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rainer Schons ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und in Trier als selbständiger Anwalt tätig. Seit 2007 ist er in den heutigen Kanzleiräumen niedergelassen. Diese liegen zentral in der Nähe des Finanzamtes, des Südbahnhofs und der Benediktiner Abtei St. Matthias. Den Mandanten stehen kostenfreie Stellplätze vor und hinter dem Kanzleigebäude zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe (Saarstraße) ist eine Bushaltestelle, die den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr sichert.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht privat
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Markenrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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Kurzprofil

Rainer Schons ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und in Trier als selbständiger Anwalt tätig. Seit 2007 ist er in den heutigen Kanzleiräumen niedergelassen. Diese liegen zentral in der Nähe des Finanzamtes, des Südbahnhofs und der Benediktiner Abtei St. Matthias. Den Mandanten stehen kostenfreie Stellplätze vor und hinter dem Kanzleigebäude zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe (Saarstraße) ist eine Bushaltestelle, die den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr sichert.

Die Bürozeiten zur Terminabsprache mit Herrn Schons oder dem Sekretariat sind montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre zeitlichen und räumlichen Wünsche berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.

Fachgebiete

Rainer Schons wurde 1962 in Saarburg geboren. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Herr Schons absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Trier. Danach war er als Rechtsreferendar am Landgericht Trier.

Mit dem Abschluss seines Studiums mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht wurde Herr Schons Prokurist einer Unternehmensgruppe im Bereich Bildung und Leiter der dortigen Rechtsabteilung. Von 1993 bis 1999 war er Geschäftsführer und managte die Unternehmensgruppe auf europäischer Ebene. In dieser Zeit arbeitete er verantwortlich in allen juristischen Belangen des Unternehmens, der Qualitätssicherung (TQM), den betriebswirtschaftlichen, personellen und strategischen Fragen der Unternehmensgruppe sowie im Marketing. Bis 2003 war der Jurist Aufsichtsratsvorsitzender einer Unternehmensberatungs-AG. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er 1999. Seit 2004 ist Herr Schons gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Jurist spricht Englisch.

Rechtsanwalt Rainer Schons ist Ihr Ansprechpartner bei Problemen rund um Arbeitsrecht (Fachanwalt), privates Baurecht, Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Markenrecht (Domainrecht).

Im privaten Baurecht gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den Baufortschritt vor den Folgen des Ausfalls eines Beteiligten zu schützen. Baurecht ist aber auch in erster Linie Bauschadenrecht, das erhöhte Anforderungen an das Wissen um technische Abläufe und Zusammenhänge stellt. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme und die Prüfung umfangreicher Verträge. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von Rechtsanwalt Rainer Schons kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse. Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen im Werkvertragsrecht — auch unter Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) —, Gewährleistungsrecht, in der Anspruchssicherung und Vergütungsfragen, bei Werklohnforderung sowie bei der Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten.

Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Rainer Schons Ihr Mandat aus dem Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahme müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Herr Schons berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.

Beim Handels- und Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen des Unternehmensrechts. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Rainer Schons zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter der Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Dies umfasst auch den Gesellschaftsvertrag — Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung — und alle hierzu gehörenden Nebenverträge.

Im Markenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schons auch bei Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain (Markendomainrecht), zu Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besonderen Problemen im Bereich E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), zum urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing). Sie sind abgemahnt worden? Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind, sollten Sie umgehend durch Rechtsanwalt Schons prüfen lassen.

Zusätzlich ist Herr Schons tätig als Referent zu juristischen Themen, insbesondere aus dem Gesellschafts- und Arbeitsrecht (Individual-Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht), aber auch zum Thema Patientenverfügung.

Gesellschaftlich engagiert sich der Jurist als:

  • Vorstand der Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.
  • Vorstand der Konzer-Doktor-Bürgerstiftung
  • Beirat der Gesellschaft für nützliche Forschung e.V., Trier
  • Vorstand der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland
  • Mitglied des Stadtrates Konz
  • CDU-Vorsitzender der Stadt Konz.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV),
  • Stadtrat Konz
  • Stadtmarketing e.V. Konz.
  • Rotary Saarburg

Spezialitäten

Rechtsanwalt Rainer Schons ist seit 2004 befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Schons berät und betreut Personen, Betriebsräte und Unternehmen branchenunabhängig im Arbeitsrecht. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder. Traditionell spielen Themen wie Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle. Rainer Schons berät Sie vor einer Kündigung, handelt einen interessengerechten Aufhebungsvertrag aus oder vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Idealerweise sollten Sie den Juristen aber schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung aufsuchen, um spätere Konflikte, die sich aus einem unfairen oder unklaren Arbeitsvertrag ergeben können, zu minimieren.

Kontakt

Rainer Schons

Hawstr. 1A
54290 Trier
Deutschland
Telefon: 
+49 651 99359080
Telefax: 
+49 651 99359086
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