Meinolf F. Nierhof

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Der Ursprung der heutigen Rechtsanwaltskanzlei Nierhof liegt in einer Frankfurter Sozietät, die bereits 1947 unweit des heutigen Standortes gegründet wurde. Seit der Aufspaltung 2002 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Meinolf Nierhof geführt. Herr Nierhof wird von zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützt.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Kündigungsschutzrecht
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Kurzprofil

Der Ursprung der heutigen Rechtsanwaltskanzlei Nierhof liegt in einer Frankfurter Sozietät, die bereits 1947 unweit des heutigen Standortes gegründet wurde. Seit der Aufspaltung 2002 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Meinolf Nierhof geführt. Herr Nierhof wird von zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützt.

Die Kanzleiräume liegen am westlichen Stadtrand von Frankfurt am Main gegenüber dem Bahnhof Frankfurt-Unterliederbach, in der Nähe des Supermarktes “Aldi” und der Autobahn A 66 in Höhe der Autobahnausfahrt Kelkheim, Liederbach, Industriepark Höchst. Südlich vom Kanzleisitz liegen die Stadteile Sindlingen, Zeilsheim und Frankfurt-Höchst. Im Kanzleiumfeld gibt es genügend kostenfreie öffentliche Parkplätze.

Die Bürozeiten der Rechtsanwaltskanzlei Nierhof sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, sodann von 13.00 bis 17.00 Uhr organisiert. Termine werden in der Regel über das Sekretariat vereinbart. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich. Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Internetseite www.fachanwalt.org abrufbar.

Fachgebiete

Meinolf Nierhof wurde 1962 in Dortmund geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main leistete Herr Nierhof seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Meinolf Nierhof wurde 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1996 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1997 gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht.

Ferner ist Herr Nierhof im Konfliktmanagement ausgebildet und neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Mediator, Wirtschaftsmediator und als Coach für Personalmanagement tätig.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Meinolf Nierhof ist ausschließlich auf Arbeitnehmer ausgerichtet. Er vertritt Arbeitnehmer sowie leitende Angestellt und Geschäftsführer.

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist zudem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.

Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben). In Rechtsanwalt Meinolf Nierhof steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.

Das Familienrecht, insbesondere Ehevertragsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht ist das zweite Rechtsgebiet, auf das Herr Nierhof spezialisiert ist. Ihre Interessen werden im Familienrecht durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht mit Zusatzausbildung als Wirtschaftsmediator vertreten. Rechtsanwalt Meinolf Nierhof ist der Spezialist für Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie alle Fragestellungen eine Scheidung, den Zugewinn oder auch Unterhalt betreffend. Durch die Zusatzausbildung zum Wirtschaftsmediator an der Universität Bielefeld gewährleistet er, dass bei der Lösung der anstehenden Fragen auch die Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung findet. Bei Bedarf besteht eine Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro in Frankfurt am Main.

Kontakt

Meinolf F. Nierhof

Schmalkaldener Str. 6
65929 Frankfurt am Main
Griesheim / Schwanheim / Nied
Deutschland
Telefon: 
+49 69 30095224
Telefax: 
+49 69 30095255
Web
www.fachanwalt.org
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