Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen gründete seine Einzelkanzlei 1996 in Frankfurt am Main, nachdem er bereits vier Jahre als Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis tätig gewesen war.
Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen gründete seine Einzelkanzlei 1996 in Frankfurt am Main, nachdem er bereits vier Jahre als Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis tätig gewesen war.
Die Rechtsanwaltskanzlei Tödt-Lorenzen hat ihren Sitz in der Alfred-Delp-Straße 12 in Frankfurt-Sachsenhausen an der Stadtteilgrenze zu Oberrad. Die Büroräume liegen in der Nähe der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen und des Stadtwalds. Im Umfeld des Kanzleigebäudes gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze. Des Weiteren ist die Haltestelle “Balduinstraße” der Straßenbahnlinien 15 und 16 in Fußnähe.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 18.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr direkt telefonisch mit Herrn Tödt-Lorenzen vereinbart werden. Hier besteht dann auch schon die Gelegenheit, den Sachverhalt zu erörtern. Bei Bedarf und nach Absprache können die Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.
Rechtsanwalt Tödt-Lorenzen legt großen Wert auf eine persönliche und fachlich qualifizierte Betreuung seiner Mandanten. Weitere Informationen sind auf den Internetpräsenzen www.verkehrsrecht-frankfurt.de und www.reiserecht-frankfurt.de abrufbar.
Stefan Tödt-Lorenzen wurde 1960 in Lübeck geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Universität Passau. Danach absolvierte er sein Rechtsreferendariat in Niederbayern und in der Oberpfalz. Von 1987 bis 1991 arbeitete Herr Tödt-Lorenzen als freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei im Landkreis Passau, von 1991 bis 1992 als juristischer Referent der Architektenkammer Hessen. Stefan Tödt-Lorenzen ist seit 1991 zur Anwaltschaft zugelassen und seit 1996 als selbständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seit Mai 2006 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen betreut seine Mandanten in den Bereichen Verkehrsrecht, Reiserecht (Luftverkehrsrecht, Tourismusrecht), Haftpflichtrecht und privates Baurecht. Bei Bedarf besteht eine bundesweite Kooperation mit auf andere Rechtsgebiete spezialisierten Kollegen.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für die Zuerkennung muss der Anwalt mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, eine Vielzahl von Fällen nachweisen, einen mehrmonatigen Lehrgang besuchen sowie mehrere Klausuren unter examensmäßigen Bedingungen erfolgreich bestehen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Fragestellungen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Klärung von verkehrsrechtlichen Problemen gehört zu den Schwerpunkten von Stefan Tödt-Lorenzen.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen vertritt ihre Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres, doch oftmals werden die Urlaubsfreuden nicht unerheblich beeinträchtigt: Baustellen neben dem Hotel mit entsprechender Schmutz- und Geräuschentwicklung, gestörte Nachtruhe aufgrund der am Hotel vorbeiführenden Hauptverkehrsstraße, Ungezieferbefall des Hotelzimmers, verdorbenes Essen — und dabei sah im Prospekt alles so schön aus. Alles muss sich ein Urlauber nicht gefallen lassen, denn oftmals kann der Reisepreis im Falle entsprechender Reisemängel nicht unerheblich gemindert werden. Doch Vorsicht! Auch die erfolgreiche Geltendmachung der Reisemängel oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter ist an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Die Versäumung dieser Fristen kann selbst im Falle einer tatsächlich mangelhaften Reise zum Verlust des Anspruchs führen.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, sollte durch Rechtsanwalt Tödt-Lorenzen geprüft werden, ob der Reisepreis gemindert oder darüber hinaus auch Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Luftfahrtsgesellschaften etwa haben es sich oft zur Gewohnheit gemacht, ihre Flüge zu überbuchen. Das hat zur Folge, dass Passagiere am Abflugort zurückbleiben. In anderen Fällen treten zum Teil erhebliche Verspätungen ein, die zum Verpassen der Anschlussflüge führen oder Verzögerungen am Zielort zur Folge haben. Koffer verschwinden, werden teilweise stark beschädigt oder verspätet ausgeliefert. Stefan Tödt-Lorenzen ist im Reiserecht und Tourismusrecht bundesweit tätig. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. steht er in ständigem Erfahrungsaustausch mit den führenden Spezialisten in diesem Rechtsgebiet. Der Jurist vertritt Reiseveranstalter und Fluggesellschaften mit dem gleichen Engagement wie Reisende und Passagiere.
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Tödt-Lorenzen bildet das Haftpflichtrecht. Fast alle Aspekte des menschlichen Zusammenlebens bergen die Gefahr in sich, einen Schaden zu verursachen und zu erleiden. Herr Tödt-Lorenzen berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen:
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