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Rechtsanwalt Ismail Araz gründete seine Einzelkanzlei direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft im September 2003. Die Rechtsanwaltskanzlei Araz hat ihren Sitz am Neuen Wall 8, der exklusivsten Einkaufsstraße in der Hamburger Innenstadt unmittelbar an der Alster. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr günstig zu erreichen. Die U-/S-Bahnstation „Jungfernstieg“ befindet sich unmittelbar in Kanzleinähe und ist fußläufig in weniger als einer Minute erreichbar. Mandanten mit PKW können auf den öffentlichen Parkplätzen oder in den Parkhäusern im Umfeld der Kanzlei parken.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Markenrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Ismail Araz gründete seine Einzelkanzlei direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft im September 2003. Die Rechtsanwaltskanzlei Araz hat ihren Sitz am Neuen Wall 8, der exklusivsten Einkaufsstraße in der Hamburger Innenstadt unmittelbar an der Alster. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr günstig zu erreichen. Die U-/S-Bahnstation „Jungfernstieg“ befindet sich unmittelbar in Kanzleinähe und ist fußläufig in weniger als einer Minute erreichbar. Mandanten mit PKW können auf den öffentlichen Parkplätzen oder in den Parkhäusern im Umfeld der Kanzlei parken.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr mit dem Juristen vereinbart werden. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können die Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.

Rechtsanwalt Ismail Araz legt großen Wert auf eine persönliche und eine fachlich qualifizierte Betreuung seiner Mandanten. Bei Bedarf kann er dabei auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kfz-Sachverständigen und Notaren zurückgreifen.

Fachgebiete

Ismail Araz wurde 1973 in der Türkei geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Universität Hamburg. Während des Studiums war Herr Araz sechs Jahre als Projektleiter für ein Hamburger Unternehmen im Bereich Marktforschung tätig. Danach absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle/Niedersachsen. Ismail Araz ist seit September 2003 zur Anwaltschaft zugelassen und seither als selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Der Jurist spricht fließend Türkisch und Englisch. Ferner verfügt er über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Ismail Araz betreut seine Mandanten in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht. Letztes beinhaltet die Bereiche Markenrecht und Urheberrecht.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Ismail Araz liegt beim Arbeitsrecht. Bei ihm finden vorwiegend Arbeitnehmer Antworten auf Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen, zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im Handelsrecht berät und vertritt Ismail Araz in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Es erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Rechtsanwalt Araz hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften, wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Das Recht am geistigen Eigentum, das bedeutet das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte müssen Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können, wie zum Beispiel Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen oder Naturwissenschaften.

Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Rechtsanwalt Ismail Araz berät Sie umfassend im Markenrecht und Urheberrecht.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Ismail Araz spezialisierte sich auf das Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen erstreckt sich hier über das Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Araz kompetent beraten und betreut.

Kontakt

Ismail Araz

Neuer Wall 8
20354 Hamburg
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 40 35718672
Telefax: 
+49 40 35718684
Web
www.kanzlei-araz.de
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