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Stefan Eßer

Stefan Eßer

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
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Stefan Eßer, 1974 in Lüdenscheid geboren, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Referendariats absolvierte er im Landgerichtsbezirk Hagen. Herr Eßer ist seit Juni 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig, davon mehrere Jahre in einer größeren Kanzlei in Ulm und Mailand in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und italienisches Recht. Der Jurist spricht fließend Italienisch sowie gut Englisch und Französisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Stefan Eßer berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Fachgebiete

Stefan Eßer, 1974 in Lüdenscheid geboren, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Referendariats absolvierte er im Landgerichtsbezirk Hagen. Herr Eßer ist seit Juni 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig, davon mehrere Jahre in einer größeren Kanzlei in Ulm und Mailand in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und italienisches Recht. Der Jurist spricht fließend Italienisch sowie gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Stefan Eßer bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Im Insolvenzrecht ist Rechtsanwalt Stefan Eßer hauptsächlich für überschuldete Unternehmen, aber auch für Privatleute tätig. Für diese setzt er sich mit den Gläubigern auseinander, bereitet den Insolvenzantrag vor und begleitet sie soweit erforderlich durch das Insolvenzverfahren bis zu Erteilung der Restschuldbefreiung (nur bei natürlichen Personen). Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Das Insolvenzrecht ist in den letzten Jahren durch die hohe Anzahl der Verfahren in den Blickpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Zu unterscheiden sind das Regel-Insolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Regel-Insolvenzverfahren steht für die Abwicklung von Firmeninsolvenzen gewerblich tätiger und selbständiger Personen zur Verfügung. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung von Privatleuten. Herr Eßer berät Sie zudem zum Thema Unternehmenssanierung, oft auch in Kooperation mit Unternehmensberatern.

Durch ein Regel-Insolvenzverfahren kann die Belegschaft der geänderten Auftragslage angepasst werden, da dem Insolvenzverwalter insbesondere bei einer altgedienten Belegschaft andere und kürzere Kündigungsmöglichkeiten zustehen. Die Gläubiger können darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu Zugeständnissen bewegt werden, sodass das Kerngeschäft auf Dauer gesichert werden kann. Die rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange bedürfen einer intensiven Beratung, zu der Rechtsanwalt Stefan Eßer regelmäßig auch Experten für diese Gebiete mit hinzuzieht.

Mit Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Restschuldbefreiungsverfahrens besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, von ihren Schulden nach sechs Jahren (beginnend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) befreit zu werden. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wenn diese im Insolvenzverfahren angemeldet und festgestellt worden sind und der Schuldner diesen nicht widersprochen hat.

Stefan Eßer ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Nicht selten ist dann der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und für Arbeitnehmer die wirtschaftliche Existenz betroffen. Viele Konflikte entstehen erst dadurch, dass die Vertragsparteien bezüglich ihrer Rechte und auch Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht Bescheid wissen. Mit Weitblick handelt deshalb, wer sich bereits vor Unterzeichnung eines meist von der Arbeitgeberseite vorformulierten Vertrages über Inhalt und Tragweite einzelner Klauseln beraten lässt. Eine kurze und kostengünstige Beratung kann hier dazu beitragen, manchen Streit während des bestehenden Vertrages erst gar nicht entstehen zu lassen.

Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier vom Schwerpunkt des Streites über die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistungen oder Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht richtig läuft, besteht in der Regel akuter Handlungsbedarf. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen und teilweise noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses geltend zu machen sind, und zwar innerhalb sehr kurzer Zeit nach Entstehen dieser Ansprüche. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Herrn Eßer in Verbindung und vertrauen Sie auf den fachkundigen Rat des Juristen. Das kann böse nachträgliche Überraschungen verhindern.

Aufgrund seiner Ausbildung und der umfangreichen Erfahrung können Sie von Rechtsanwalt Eßer eine kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung im Bereich Insolvenzrecht erwarten.

Im Handelsrecht berät und vertritt Stefan Eßer in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Er vertritt und berät Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Herr Eßer hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelung) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Stefan Eßer Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.

Kontakt

Reiner Becher & Kollegen

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58511 Lüdenscheid
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