Hans-Henning Körner wurde 1955 in Goslar geboren und studierte in Freiburg. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Braunschweig, 1984 legte er dort das zweite Staatsexamen ab. Seitdem ist er als eingetragener Rechtsanwalt in der Kanzlei Körner & Partner tätig. 1994 erhielt er außerdem die Zulassung als Notar, die ihn der Beurkundung von Rechtsvorgängen ermächtigt.
Hans-Henning Körner wurde 1955 in Goslar geboren und studierte in Freiburg. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Braunschweig, 1984 legte er dort das zweite Staatsexamen ab. Seitdem ist er als eingetragener Rechtsanwalt in der Kanzlei Körner & Partner tätig. 1994 erhielt er außerdem die Zulassung als Notar, die ihn der Beurkundung von Rechtsvorgängen ermächtigt.
Rechtanwalt Körner ist Ratsherr von Goslar, außerdem 1. Vorsitzender des Haus- und Grundeigentumvereins Goslar: Die besondere Prägung im Immobilienrecht ist jahrelange Tradition der Kanzlei. Darüber hinaus ist der Jurist Mitglied in der Mittelstandsvereinigung sowie im Kinderschutzbund.
Rechtsanwalt Körner bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle im Erbrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie Verkehrs- und Strafrecht. Er schätzt besonders die Möglichkeit, Mandanten bei ihren individuellen, immer wieder interessanten Fragestellungen helfen zu können und gravierende Probleme zu lösen. Er spricht Englisch, das er bei Bedarf auch als Korrespondenzsprache anwenden kann. Des Weiteren besitzt er Sprachkenntnisse in Französisch.
Im Vertragsrecht bezieht sich die Rechtsberatung von Hans-Henning Körner auf alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Verträgen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, etc.). Ziel der Vertragsgestaltung ist es, Probleme von vornherein zu vermeiden und die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten zu sichern.
Rechtsanwalt Körner ist darüber hinaus Ihr Ansprechpartner im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Die Mandate erstrecken sich über ein weites Feld von kleineren und größeren Delikten, dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung sowie Verkehrsverstöße jeglicher Art. Der Jurist steht Ihnen bei einer Strafanzeige zur Seite und übernimmt Ihre Verteidigung im Falle einer Anklage.
Rechtsanwalt Hans-Henning Körner hat sich besonders auf das Erbrecht spezialisiert. 2007 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Fachbereich des Erbrechts steht die Vorsorge für den Todesfall im Vordergrund. Ein zentraler Sachverhalt im Vorfeld ist dabei die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag. Tritt ein Erbfall ein, folgt die notwendige Verständigung über den Nachlass; häufig kommt es zu Erbauseinandersetzungen, deren Lösung juristischen Beistand verlangt. Bei einer gesetzlich geregelten Erbfolge geht es insbesondere darum, den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Zu den Mandanten zählen außer Privatleuten und Handwerksbetrieben auch mittelständische Unternehmen: Ein üblicher Fall ist die Unternehmernachfolge im Todesfall des Inhabers, die in Hinblick auf die Zukunft geregelt werden muss. Wichtig ist hierbei unter anderem, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.