Maria Beger-Schmitz wurde 1966 in Eschweiler geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität zu Köln Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Seit 1997 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2002 absolvierte sie den Fachanwaltskurs im Familienrecht. Die Juristin ist Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes, des Deutschen Familiengerichtstages e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Rechtsanwältin Beger-Schmitz spricht gut Englisch und Französisch, die sie als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Maria Beger-Schmitz wurde 1966 in Eschweiler geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität zu Köln Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Seit 1997 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2002 absolvierte sie den Fachanwaltskurs im Familienrecht. Die Juristin ist Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes, des Deutschen Familiengerichtstages e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Rechtsanwältin Beger-Schmitz spricht gut Englisch und Französisch, die sie als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Die Spezialität von Frau Beger-Schmitz liegt im Familienrecht. Dieses enthält Anordnungen über die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft, deren Rechtswirkungen sowie Vorgaben für deren Scheidung bzw. Aufhebung. Die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden den Parteien zumeist erst anlässlich ihrer Trennung bewusst. Es stellen sich Fragen nach Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt, der ehelichen Wohnung, dem Sorge- und Umgangsrecht betreffend die gemeinsamen Kinder aber auch erbrechtliche Fragen. Bei der Scheidung spielen oftmals Zugewinn- und Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle neben der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens und der Behandlung gemeinsamer Schulden.
Rechtsanwältin Beger-Schmitz berät Sie umfassend über die verschiedenen vertraglichen Möglichkeiten, sei es der Ehevertrag oder der Lebenspartnerschaftsvertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Juristin klärt Sie darüber auf, was vor Ihrer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was nach Trennung und Scheidung in Bezug auf die Kinder zu veranlassen ist, wer wieviel Unterhalt an wen für wen und wie lange zahlen muss und was aus Haus, Wohnung, Vermögen aber auch aus eingegangenen Verbindlichkeiten nach einer Trennung bzw. Scheidung wird und wie hier zu verfahren ist.
Gerade bei vermögenden Partnern ist es sinnvoll, sich schon vor einer Eheschließung zu den Möglichkeiten eines Ehevertrags, des Erstellens eines Vermögensverzeichnisses und zu den allgemeinen Wirkungen einer Ehe und Familiengründung anwaltlichen Rat einzuholen. Ebenso verhält es sich hinsichtlich Testament und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung, Vormundschaften und besonderen Vollmachten für bestimmte Lebenssituationen, Schenkungen und Pflichtteilverzichtsverträgen.
Das Thema Verwandtenunterhalt spielt immer wieder eine Rolle in der Beratungspraxis, sei es der Unterhalt des nichtehelichen Kindes gegen den anderen Elternteil, aber auch Unterhaltsansprüche der pflegebedürftigen Eltern gegen ihre Kinder (Elternunterhalt).
Auch über den rechtlichen Status der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt Rechtsanwältin Frau Beger-Schmitz umfassend Auskunft und berät zu den hier auftretenden Rechtsfragen und den Möglichkeiten ihrer vertraglichen Regelung.
Vor Gericht vertritt Sie Rechtsanwältin Beger-Schmitz fundiert und engagiert.