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Michael Fürst

Michael Fürst

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Michael Fürst wurde 1947 in Hannover geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Georg-August-Universität in Göttingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Göttingen, Hildesheim und Duderstadt. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1976 gründete Herr Fürst die heutige Rechtsanwaltssozietät Fürst & Partner und war zunächst als Einzelanwalt tätig. Rechtsanwalt Fürst ist seit 1984 Notar. Seine langjährige Erfahrung in diesem Bereich sichert Ihnen die kompetente und zuverlässige Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Anliegen zu, die Sie erwarten. Herr Fürst spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Michael Fürst berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arztrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Strafrecht
Fachgebiete

Michael Fürst wurde 1947 in Hannover geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Georg-August-Universität in Göttingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Göttingen, Hildesheim und Duderstadt. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1976 gründete Herr Fürst die heutige Rechtsanwaltssozietät Fürst & Partner und war zunächst als Einzelanwalt tätig. Rechtsanwalt Fürst ist seit 1984 Notar. Seine langjährige Erfahrung in diesem Bereich sichert Ihnen die kompetente und zuverlässige Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Anliegen zu, die Sie erwarten. Herr Fürst spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt und Notar Michael Fürst unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Arztrecht und Zahnarztrecht.

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahestehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es — wie so oft — um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Sehr viel Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts oder Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Nur rund etwa zwanzig Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament, für die restlichen achtzig Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Eigene letztwillige Verfügungen, wie Testament oder Erbvertrag, fallen nicht leicht. Die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben schiebt man gern immer wieder hinaus. Es ist auch Herrn Fürst bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist — insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmacht oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu seiner gründlichen Beratung. Rechtsanwalt und Notar Michael Fürst hat sich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner — Kinder — Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen — gerichtlich und außergerichtlich

Im Bereich Immobilienrecht reicht die Tätigkeit von Rechtsanwalt und Notar Michael Fürst von der Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstückskaufvertrag oder Wohnungskaufvertrag über die Bestellung von Grundschuld und Dienstbarkeit bis zur Fertigung von Teilungserklärung und Bauträgervertrag. Ferner ist Herr Fürst Ihr Ansprechpartner für den Entwurf sowie die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke und bei Wohnungskaufverträgen sowie von Bauträgerverträgen (Neubauten und Sanierungsobjekte), die Bildung von Wohnungseigentum und von Erbbaurechten. Auch die Bestellung von Grundschuld und Hypothek sowie von Dienstbarkeit, Nießbrauch und Wohnungsrecht gehört zu den gebotenen Dienstleistungen im Bereich Immobilienrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Michael Fürst die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Michael Fürst.

Unter dem Begriff “ärztlicher Kunstfehler” sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzt- sowie Zahnarztrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus Behandlungsvertrag wie auch aus Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Fürst ist Ihr Experte im Arzthaftungsrecht. Er berät und vertritt Patienten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, aber auch Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Michael Fürst ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., Beratungsanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V., Mitglied des Landesauschusses der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsens, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V. und Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen.

Seit 1986 ist der Jurist Mitglied der Aufsichtsgremien des Norddeutschen Rundfunks (NDR).

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