Übersicht

Rechtsanwalt Stefano Stoppani gründete 2005 seine Kanzlei in Verona (Italien), in der er Privatleute und Unternehmen aus Italien, Deutschland und Österreich in folgenden Rechtsgebieten betreut:

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Internationales Recht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Stefano Stoppani gründete 2005 seine Kanzlei in Verona (Italien), in der er Privatleute und Unternehmen aus Italien, Deutschland und Österreich in folgenden Rechtsgebieten betreut:

  • Internationales Recht
  • Privatrecht und Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Immobilienrecht und Maklerrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso

Der Spezialist im Privatrecht berät seine Mandanten auf Italienisch und Deutsch. Bei Bedarf kooperiert er mit diversen Anwaltskanzleien in Europa.

Die Kanzleiräume finden Sie in der Viale della Repubblica 16 in Verona (Italien), etwa 300 Meter vom Stadtzentrum und 800 Meter von der Piazza Brà entfernt.

Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr mit dem Rechtsanwalt persönlich vereinbaren.

Fachgebiete

Stefano Stoppani ist 1975 in Fucecchio (Florenz) geboren. Während seines Studiums der Rechtswissenschaften von 1994 bis 2000 an der Universität in Trient studierte er zwischenzeitlich von 1998 bis 1999 an der Universität in Saarland. Von 2000 bis 2004 absolvierte er sein Referendariat in Verona und Augsburg. Bis zu seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 2004 vertiefte Herr Stoppani seine Kenntnisse im deutschen und italienischen Recht in einem Fortbildungskurs an der Universität von Ferrara (2000) und einem Seminar der University Summer School for Cooperation and Humanitarian Affairs in South-East Europe in Sarajevo (2001).

Herr Stoppani war in diversen Kanzleien in Italien als Rechtsanwalt tätig, bis er im Jahre 2005 seine eigene Kanzlei in Verona gründete. Er korrespondiert in Italienisch und Deutsch.

Im Rahmen des Internationalen Rechts betreut Rechtsanwalt Stefano Stoppani seine Mandanten im Privatrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei gestaltet und prüft er unter anderem einen Kaufvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Als Spezialist im Kaufrecht gestaltet und prüft Rechtsanwalt Stoppani verschiedene Verträge, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag, Liefervertrag oder Werklieferungsvertrag. Im Privatrecht steht er seinen Mandanten im Familienrecht und Erbrecht juristisch zur Seite und berät sie im Falle einer Scheidung oder Trennung in Bezug auf Unterhalt (Kindesunterhalt, Elternunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt), Nachlass, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Güterrecht. Neben der Rechtsberatung bietet Herr Stoppani Vertretung vor dem Gericht an.

Bei einem Erbfall in Italien berät er beispielsweise einen deutschen Mandanten in Bezug auf das Erbe oder Vermögen und steht ihm bei der Gestaltung von einem Testament mit Rat und Tat zur Seite. Wenn ein deutscher Bürger eine Immobilie in Italien hat und ein Todesfall eintritt, regelt Stefano Stoppani die Erbfolge und berät die Erben bei allen erbrechtlichen Fragen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Stoppani ist das Verkehrsrecht. In diesem Rechtsgebiet berät und vertritt er zum Beispiel einen deutschen Mandanten bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden oder Personenschaden. Dabei kann es sich um einen Totalschaden, Kaskoschaden, eine schwere Körperverletzung oder gar Tod handeln. Stefano Stoppani setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) durch oder sorgt dafür, dass die Verwandten der Verstorbenen entschädigt werden. Im Bereich des Verkehrsrechts bearbeitet er zudem Mandate aus dem Versicherungsrecht.

Im Immobilien- und Maklerrecht berät Herr Stoppani einen Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer zu Immobilienkauf oder Immobilienverkauf und gestaltet oder prüft seinen Kaufvertrag. Vor dem Kauf steht er Ihnen bei der Gestaltung von einem Vorvertrag juristisch zur Seite.

Zu seinen weiteren Aufgaben in diesen Rechtsgebieten gehören die Beratung im Hinblick auf die Provision oder Miete und die gerichtliche Vertretung eines Mieters, Vermieters oder Käufers. Für eine optimale Beratung kooperiert Rechtsanwalt Stoppani mit Ingenieuren und Architekten.

Im Zwangsvollstreckungsrecht beantragt der Jurist eine Versteigerung oder Pfändung, steht Ihnen im Falle von Mahnbescheid, Inkasso oder der Zwangsversteigerung einer Immobilie zur Seite und setzt Ihre Ansprüche vor dem Gericht durch. Die Titelvollstreckung ist eine weitere Aufgabe von Rechtsanwalt Stefano Stoppani im Zwangsvollstreckungsrecht.

 

Kontakt

Studio Legale Stoppani Avv.Dott. Stefano Stoppani

Viale della Repubblica, 16
37126 Verona
Italien
Telefon: 
+39 045 8342958
Telefax: 
+39 045 8344155
Web
www.stoppani.de
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