Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Könnecke wurde 1990 von Rechtsanwalt Hans-Peter Könnecke gegründet. Der Jurist berät und vertritt Privatleute, Unternehmer und Freiberufler.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Könnecke wurde 1990 von Rechtsanwalt Hans-Peter Könnecke gegründet. Der Jurist berät und vertritt Privatleute, Unternehmer und Freiberufler.

Die Kanzlei Könnecke liegt in Leipzig-Zentrum (West) in der Nähe des Zentralstadions. Mandanten mit Pkw können auf dem kanzleieigenen Stellplatz oder auf den öffentlichen kostenfreien Parkplätzen im Umfeld der Kanzlei parken. Für Mandanten ohne Pkw besteht ein sehr guter Anschluss an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Die Haltestelle "Marschner Straße" der Straßenbahnlinien 1, 2 und 8 ist etwa zweihundert Meter entfernt.

Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Termine können während dieser Zeiten entweder individuell mit dem Sekretariat oder mit Rechtsanwalt Könnecke selbst vereinbart werden. Dabei ist es im Mandanteninteresse bei Bedarf und nach Absprache auch möglich, Termine außerhalb der üblichen Kanzleizeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten zu vereinbaren.

 

Fachgebiete

Hans-Peter Könnecke wurde 1959 in Erfurt geboren. Er studierte an der Universität Leipzig Jura. Von 1985 bis 1989 arbeitete Herr Könnecke als Bereichsleiter des Liegenschaftsdienstes (dem heutigen Grundbuchamt) in Leipzig. Hans-Peter Könnecke wurde 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Hans-Peter Könnecke übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Strafrecht.

Hans-Peter Könnecke berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen des Versorgungsausgleichs sowie die Gestaltung eines Ehevertrags vor, zu Beginn oder während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Rechtsanwalt Könnecke klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Im Erbrecht ist Hans-Peter Könnecke Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag geht, um die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.

Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Hans-Peter Könnecke bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Hans-Peter Könnecke beraten und vertreten.

Wenn Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Mess-Ergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Mess-Ergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Herrn Könnecke kompetent beraten und betreut.

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen vertrauensvoll an Hans-Peter Könnecke.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Hans-Peter Könnecke die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Hans-Peter Könnecke.

Kontakt

Hans-Peter Könnecke

Marschnerstr. 23
04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: 
+49 341 984350
Telefax: 
+49 341 9843511
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