Tilmann Jung

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Die Kanzlei Jung und Spannenberger in Stuttgart wurde im Januar 1994 von den Rechtsanwälten Tilmann Jung und Dietmar Spannenberger gegründet. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den Beratungsbedarf des Privatbereichs, der Handwerksbetriebe sowie der kleinen und mittelständischen Unternehmen ab. Ferner berät und vertritt die Kanzlei Banken, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit einem weiteren Rechtsanwalt, der regelmäßig Sprechstunden in der Kanzlei Jung und Spannenberger anbietet. Durch die Zusammenarbeit mit einem Netz von Anwälten und einem Steuerberater aus Stuttgart können auch komplexe und steuerrechtliche Probleme effizient und kompetent gelöst werden. Seit 2005 ist zudem ein pensionierter Vorsitzender Richter einer Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart freier Mitarbeiter und Spezialist für das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) in der Kanzlei.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Jung und Spannenberger in Stuttgart wurde im Januar 1994 von den Rechtsanwälten Tilmann Jung und Dietmar Spannenberger gegründet. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den Beratungsbedarf des Privatbereichs, der Handwerksbetriebe sowie der kleinen und mittelständischen Unternehmen ab. Ferner berät und vertritt die Kanzlei Banken, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit einem weiteren Rechtsanwalt, der regelmäßig Sprechstunden in der Kanzlei Jung und Spannenberger anbietet. Durch die Zusammenarbeit mit einem Netz von Anwälten und einem Steuerberater aus Stuttgart können auch komplexe und steuerrechtliche Probleme effizient und kompetent gelöst werden. Seit 2005 ist zudem ein pensionierter Vorsitzender Richter einer Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart freier Mitarbeiter und Spezialist für das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) in der Kanzlei.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Büroleiterin, Frau Melanie Rabel, sorgt für die Vergabe zeinaher Termine. Die Kanzlei ist in der Schlossstraße 65 in Stuttgart. Die Haltestelle “Feuersee” der S-Bahn-Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 6 liegt in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei. Ferner erreichen Sie dies mit den U-Bahn-Linien 4 und 9, Haltestelle “Schloss-/Johannesstraße”. Vor dem Haus sind immer zudem immer ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Fachgebiete

Tilmann Jung wurde in Stuttgart geboren. Nachdem er 1971 an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie in Stuttgart eine Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt (VWA) abgeschlossen hatte, arbeitete er zunächst in einer Stuttgarter Firma im Bereich des Controllings. Von 1973 bis 1978 studierte er an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er beim Landgericht Heilbronn und am Verwaltungsgericht Stuttgart. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1981 bis 1993 in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei tätig, bevor er zusammen mit Rechtsanwalt Dietmar Spannenberger die Sozietät in Stuttgart gründete.

RA Jung ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie Dozent an der Technischen Akademie Wuppertal (TAW) für Fachwirte der Immobilienwirtschaft. Ferner ist er Dozent an Industrie- und Handelskammern (IHK) auf dem Gebiet des Immobilien- und Maklerrechts. Zudem war er Gastdozent für deutsches Recht an der Kaiserlichen Tohoku Universität in Sendai/Japan. Rechtsanwalt Jung ist in der Kanzlei für die Referendarausbildung zuständig. Er spricht Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Tilmann Jung berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, privaten Baurecht und Erbrecht.

Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Jung prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ferner überprüft RA Jung einen Notarvertrag und ist bei der Betreuung beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt er Sie bei einer Grundstücksbelastung oder bei Grundstücksaltlasten.

Mit dem Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht ist grundsätzlich das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Zerwürfnisse zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Jung. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Miete, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Herr Jung berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Tilmann Jung vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Jung in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen dienen (Läden, Büros, Praxen, Garagen). Hieraus entstehen Rechte und Pflichten für Wohnungs- bzw. Teileigentümer, die eine Vielzahl von Rechtsproblemen auslösen. Bei diesen Streitigkeiten innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften berät und vertritt Sie RA Jung, auch bei Abrechnungsproblemen oder bei baulichen Veränderungen und Fragen bezüglich des Ablaufs von Eigentümerversammlungen (Stimmrechte, Protokoll). Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber fachkundigen Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Das Maklerrecht ist ein schwer durchschaubares Rechtsgebiet geworden. Bei der Beratung dieser Rechtsangelegenheiten ist eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu beachten. RA Jung wird Sie als Spezialist rund um das Maklerrecht (Provision, Rechte und Pflichten des Maklers, Aufwendungsersatz, Reservierung, Alleinauftrag) beraten und Ihre Rechte wahren und durchsetzen.

Zudem ist Rechtsanwalt Tilmann Jung Ihr kompetenter Partner im privaten Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Herr Jung berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen der Jurist beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architektes, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Jung Sie im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Herrn Jung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er wird beispielsweise tätig durch Beratung über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät er Sie bei der Errichtung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen im unternehmerischen und privaten Bereich. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Bei einer Unternehmensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, bei Erbschaftssteuerplanung (national) und Erbauseinandersetzungen steht Rechtsanwalt Tilmann Jung Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie die Übernahme einer Testamentsvollstreckung zu seinem Fachgebiet.

Kontakt

Tilmann Jung

Schloßstr. 65
70176 Stuttgart
Mitte
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Telefon: 
+49 711 66676-0
Telefax: 
+49 711 627084
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