Astrid Husemann ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen, im selben Jahr gründete sie ihre Kanzlei. Seitdem arbeitet sie als Einzelanwältin in einer Bürogemeinschaft in Essen.
Astrid Husemann ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen, im selben Jahr gründete sie ihre Kanzlei. Seitdem arbeitet sie als Einzelanwältin in einer Bürogemeinschaft in Essen.
Die Büroräume der Anwaltskanzlei Husemann liegen im Essener Stadtteil Rüttenscheid in Innenstadtnähe, Zweigertstraße 10, nur wenige Gehminuten von den „Essener Gerichten“ Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Landessozialgericht entfernt. Die Kanzlei ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden, die U-Bahn Haltestelle “Rüttenscheider Stern” befindet sich praktisch vor der Haustür. Vor dem Haus und in der näheren Umgebung befinden sich ausreichende Parkmöglichkeiten.
Das Sekretariat der Kanzlei ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr besetzt, Termine können telefonisch mit dem Sekretariat oder mit Rechtsanwältin Husemann selbst vereinbart werden. Auch außerhalb der Bürozeiten sind Beratungsgespräche selbstverständlich jederzeit möglich und können bei Bedarf auch vor Ort beim Mandanten durchgeführt werden.
Auf der kanzleieigenen Homepage (www.anwaltskanzlei-notthoff.de) können Sie vorab ein Kontaktformular ausfüllen; gerne werden Terminwünsche auch per E-Mail (info@anwaltskanzlei-notthoff.de) entgegengenommen.
Astrid Husemann wurde 1978 in Essen geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster und legte die Erste Juristische Staatsprüfung im April 2003 ab. Das Referendariat absolvierte sie ab November 2003 im Bezirk des Landgerichts Essen. Im Dezember 2005 beendete sie ihre Ausbildung mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Seit 2006 ist sie als Rechtsanwältin innerhalb einer Bürogemeinschaft tätig und absolvierte im selben Jahr erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Rechtsanwältin Husemann berät und vertritt Privatleute, Selbständige und kleine Unternehmen. Schwerpunktmäßig bearbeitet sie Fälle aus den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Insolvenzrecht (vorwiegend bei Privatinsolvenz), Vertragsrecht sowie Arbeitsrecht. Außerdem verfügt sie über Kenntnisse im englischen und australischen Recht. Sie pflegt Kontakte in beide Länder, die es ihr ermöglichen, Fälle dorthin weiterzuvermitteln.
Frau Husemann arbeitet in Kooperation mit einem Netzwerk von Kollegen und vermittelt gerne Mandanten weiter, deren Sachverhalte in andere Tätigkeitsbereiche fallen. Sie schätzt an ihrem Beruf besonders die Möglichkeit, mit ihrem Fachwissen und ihrer beruflichen Erfahrung Menschen bei der Lösung ihrer individuellen Probleme helfen zu können.
Rechtsanwältin Husemann ist seit Februar 2006 Dozentin für Berufs- und Gesetzeskunde am MaxQ im Berufsfortbildungswerk (bfw) des DGB, Institut für Logopädie in Dortmund, und bietet außerdem seit Januar 2008 eine ehrenamtliche “Schuldensprechstunde” im Bürgerzentrum “Kon-Takt” in Essen-Katernberg an. Sie spricht sehr gut Englisch und besitzt gute Kenntnisse in Französisch; beide Sprachen kann sie bei Bedarf auch in Beratungsgesprächen anwenden.
Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht mit dem Schwerpunkt Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz deckt einen großen Bearbeitungsbereich der Juristin ab. Häufige Fragestellungen betreffen die allgemeine Bedeutung einer Insolvenz, den Weg dorthin, den Ablauf des Verfahrens sowie die Chancen, die Insolvenz zu umgehen. Der erste Schritt der Schuldensanierung zielt darauf ab, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Um einen Weg „Raus aus den Schulden“ zu finden, ist eine Schuldnerberatung bzw. Schuldenberatung von großer Wichtigkeit und Voraussetzung für das weitere Vorgehen. Diese Schuldnerberatung führt Rechtsanwältin Astrid Husemann persönlich durch. Lässt sich die (Privat-)Insolvenz schließlich nicht vermeiden, führt sie mit Ihnen das vorgeschriebene außergerichtliche Verfahren durch, füllt das umfangreiche Antragsformular aus und berät und begleitet Sie während des Insolvenzverfahrens. Das Ziel der Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung nach Ablauf von sechs Jahren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie Ihr pfändbares Gehalt an einen gerichtlich bestellten Treuhänder ab. Im Gegenzug haben Sie Ruhe vor der Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger, die Ihnen zuvor mit Gehalts- oder Kontopfändungen das Leben schwer gemacht haben. Rechtsanwältin Husemann unterstützt Sie dabei, nach sechs Jahren möglichst schuldenfrei zu sein und dauerhaft neue Schulden zu vermeiden.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Astrid Husemann hat den Lehrgang für den Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert. Sie verfügt in diesem Fachgebiet über umfangreiches Fachwissen, welches sie bei der Beratung und Vertretung sowohl von Mietern als auch von Vermietern gleichermaßen gut nutzen kann. Die Kenntnis der Probleme beider Seiten ist für die Bearbeitung von Rechtsfällen von großem praktischem Vorteil, wenn es etwa darum geht, einen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter in einem langjährigen Mietverhältnis zu erzielen. Für den Mieter stellt sich vor allem die Frage nach seinen Rechten während der Mietzeit, etwa hinsichtlich einer Mietminderung oder der Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen, sowie nach seinen Pflichten beim Auszug aus der Mietwohnung (z.B. Vornahme von Schönheitsreparaturen). Probleme hierbei treten häufig erst dann zu Tage, wenn der Mieter die Rückzahlung der Kaution begehrt, der Vermieter diese aber zum Ausgleich für angebliche Schäden und Renovierungskosten einbehält. Die Frage nach der Wirksamkeit von Vertragsklauseln ist in diesem Zusammenhang ein häufiges Problem. Den Vermieter interessieren vor allem die Möglichkeiten, kostengünstig und effektiv gegen säumige Mieter vorzugehen und notfalls eine Räumungsklage zügig zum Erfolg zu führen.
Rechtsanwältin Husemann Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst sowohl die im Vorfeld eines Mietverhältnisses auftretenden Fragen zur Vertragsgestaltung sowie sämtliche Problemstellungen im laufenden Mietverhältnis und nach dessen Beendigung. Ein häufiger Fall ist die Mietminderung als Folge von Mängeln im Allgemeinen, etwa bei Lärm oder Schimmelbefall. Wenn das Mietverhältnis gekündigt werden soll, betrifft die Rechtsberatung auf Seiten des Vermieters insbesondere die Durchsetzung seines Räumungsanspruchs. Geht die Kündigung vom Mieter aus, stellen sich Fragen zur Kaution oder zur Nebenkostenabrechung (auch Betriebskostenabrechnung genannt). Dies beinhaltet beispielsweise die Forderung einer Nachzahlung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Mieters.
Vertragsrecht
Des Weiteren bearbeitet Rechtsanwältin Astrid Husemann auch Fälle im Vertragsrecht, so etwa zu Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder einer Hausfinanzierung; Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft und formuliert sie bei Bedarf auf ihren konkreten Vertrag und Bedarf abgestimmt.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts zählen insbesondere Arbeitnehmer zu Frau Husemanns Mandanten. Sie berät und vertritt Sie unter anderem bei Themen wie Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage sowie im Falle einer Abmahnung oder bei Mobbing.