Roland C. Vogt

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rechtsanwalt Roland C. Vogt gründete 1999 seine eigene Kanzlei in Breisach. Diese betreut bundesweit Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende und Privatleute in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Forderungsmanagements (Inkasso). Schwerpunkte sind hierbei insbesondere das Wettbewerbs- und Markenrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • AGB-Recht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
2788 Zugriffe seit dem 27.04.2009
Kurzprofil

Rechtsanwalt Roland C. Vogt gründete 1999 seine eigene Kanzlei in Breisach. Diese betreut bundesweit Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende und Privatleute in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Forderungsmanagements (Inkasso). Schwerpunkte sind hierbei insbesondere das Wettbewerbs- und Markenrecht.

Seit dem Jahr 2000 besteht eine Bürogemeinschaft mit der Deffner & Kohler Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft in Ohlsbach bei Offenburg, sowie eine Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Linder & Schabel in Freiburg.

Die Einzelanwaltskanzlei nutzt konsequent die Vorteile einer kleinen Kanzlei und bietet als bundesweit agierendes Dienstleistungsunternehmen ein klares Leistungsportfolio. Flexibilität, Spezialisierung und optimale Kostenstrukturen unter Verzicht auf teure Repräsentationsausgaben ergeben für die Mandantschaft ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Die Beschränkung auf wenige, aber klar definierte und mit fachlicher Kompetenz ausgestattete Leistungsangebote garantiert eine hohe Qualität der anwaltlichen Dienstleistungen. Auch komplexe und arbeitsintensive Aufgaben können im Rahmen langjähriger fachlicher und interdisziplinärer Kooperationen schnell und sicher bewältigt werden.

Ein Großteil der Dienstleistungen wird über das Internet abgefragt und abgewickelt. Der Einsatz einer modernen EDV-Struktur (zum Beispiel, die für Mandanten zur Verfügung gestellte Online-Akte) ist hierbei absolut selbstverständlich.

Die Kanzlei ist in Ohlsbach, in der Nähe von Offenburg ansässig. Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine außerhalb dieser Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.anwaltsinfo.de) und ist selbstverständlich per E-Mail erreichbar (kanzlei@anwaltsinfo.de). Über die Internetseite www.sofortmahnung.de werden die Inkassoleistungen der Kanzlei angeboten.

Fachgebiete

Roland C. Vogt, Jahrgang 1966, studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Karlsruhe. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1996 bis 1998 in einer großen Freiburger Kanzlei als Anwalt tätig. 1999 gründete er seine eigene Kanzlei.

Herr Rechtsanwalt Vogt ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet laufend fortbilden.

Herr Rechtsanwalt Vogt spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Die langfristige Planung und der strategische Ansatz sowie die prozessuale Umsetzung bilden die Kernkompetenzen des Juristen.

Rechtsanwalt Roland C. Vogt ist als Fachanwalt auf die Bereiche des gewerblichen Rechtschutzes, insbesondere auf das Wettbewerbsrecht und Markenrecht spezialisiert. Weitere Scherpunkte sind das Vertragsrecht, das AGB-Recht und nicht zuletzt die Forderungsbeitreibung (Inkasso). Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören weiterhin das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken)sowie das Urheberrecht.

Das Wettbewerbsrecht umfasst in erster Linie das Werbungsrecht. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz).

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Vogt ist das Markenrecht. Marken, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sind als gewerbliche Schutzrechte das besondere Kapital vieler Unternehmen. Mit erheblichem Aufwand werden Sie entwickelt und im Wirtschaftsverkehr genutzt. Wer Erfolg hat, findet schnell Nachahmer. Es wird deshalb immer wichtiger, eigene Produkte und Leistungen durch gewerbliche Schutzrechte abzusichern.

Herr Rechtsanwalt Vogt berät Sie umfassend bei Themen wie Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und IR-Marke. Er berät zudem bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung dieser Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter beträchtlichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwer durchschaubare Spezialmaterie darstellt, sollte unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragt werden.

Die Durchsetzung oder Abwehr, der in diesem Kontext stehenden Rechte - vorrangig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - steht im Zentrum der fachanwaltlichen Tätigkeit. Die Erstellungen von Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schutzschriften zur prozessualen Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsspezifischer und markenrechtlicher Ansprüche gehören zu den klassischen Rechtsanwaltstätigkeiten des Fachanwalts.

Die konzeptionelle Beratung bei der Erstellung von Marketingkonzepten für Werbeagenturen und Marketing-Abteilungen sowie die Überprüfung von Werbemaßnahmen und Verkaufsveranstaltungen sind weitere hervorzuhebende Tätigkeitsfelder. Selbstverständlich werden auch Webseiten, Online-Shops, E-Mail-Werbung, Meta-Tags unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Rechts und auf eine etwaige Wettbewerbswidrigkeit geprüft. Gerne steht Ihnen RA Vogt als kompetenter Berater in allen E-Commerce-Fragen, zu Fragen bei Domainkäufen und Domainverkaufen sowie in Fällen von Domainstreitigkeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Roland C. Vogt liegt im Vertragsrecht inklusive AGB-Recht, speziell im EDV-Bereich. Herr Vogt zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Themen, wie Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung.

Rechtsanwalt Vogt bearbeitet regelmäßig Themen wie Vertragsgestaltung und Formvorschriften, Wirksamkeitskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Vertragsschluss im Internet, Widerrufsrecht, Anfechtungsrecht (etwa wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums), Rücktritt (beispielsweise wegen Gewährleistung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage) oder Schadensersatz, etwa wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Roland C. Vogt machen ihn zu einem kompetenten Partner im Vertragsrecht.

Darüber hinaus steht die Kanzlei Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Wenn ein Kunde nicht zahlt, wird immer auch die Liquidität des Unternehmens beansprucht. Derartige Belastungen möglichst zu minimieren und Außenstände effektiv einzuziehen, ist die Aufgabe der anwaltlichen Forderungsdurchsetzung. Neben dem klassischen Inkasso - der Durchsetzung unbestrittener Forderungen - bietet die Kanzlei die gesamte Palette der Forderungsbeitreibung.

Hierzu gehört, dass bereits im Vorfeld Verträge geprüft und rechtssicher gestaltet werden oder, das Mandanten die Möglichkeit haben, die Bonität ihrer Geschäftspartner über die Kanzlei schnell und einfach prüfen zu lassen.

Im Falle des Forderungsausfalls fordert die Kanzlei Vogt Ihre Forderung außergerichtlich ein und macht sie nötigenfalls gerichtlich geltend. Das bedarf vorab eingehender Prüfung und Planung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gerade gegen die Vermeidungsstrategien der Schuldner hilft oft nur die langjährige Erfahrung eines in diesem Bereich umfassend tätigen Rechtsanwalts. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Zwangsvollstreckung.

Eine Reihe besonderer Inkassodienstleistungen werden über das Internet vermarktet. Unter der Internetadresse www.sofortmahnung.de kann die gesamte Beauftragung und Abwicklung eines Inkassofalls online veranlasst werden. Die Schuldnerdaten werden direkt über das Internet übermittelt, so dass es in der Regel nicht einmal 24 Stunden dauert, bis das anwaltliche Mahnschreiben auf dem Weg gebracht ist. Durch konsequenten EDV-Einsatz können hier besonders günstige Konditionen angeboten werden. Auch Kleinforderungen können auf diese Weise durch einen Anwalt beigetrieben werden. Bei Bedarf kann eine eigene Mandantenschnittstelle zum Datenaustausch eingerichtet werden. Unabhängig von der Anzahl der Inkasso-Fälle bietet die Beauftragung eines Anwalts entscheidende Vorteile: Bei einem Großteil der Schuldnern landet ein Inkassoschreiben routinemäßig im Papierkorb. Oftmals verleiht erst ein anwaltliches Mahnschreiben der berechtigten Forderung eines Mandanten den nötigen Nachdruck. Im Gegensatz zu den eingeschränkten Befugnissen eines Inkasso-Büros erhalten Sie bei der Einschaltung eines Anwalts alle Leistungen aus einer Hand. Und besonders wichtig: Jeder Schuldner weis, dass bei der Einschaltung eines Rechtsanwaltes jede weitere Zahlungsweigerung zu einem gerichtlichen Klageverfahren führt. Gerade dieser Umstand veranlasst viele Schuldner zur freiwilligen Zahlung.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.sofortmahnung.de und http://www.anwaltsinfo.de

Kontakt

Roland C. Vogt

Auf der Scherersmatt 12
77797 Ohlsbach
Deutschland
Telefon: 
+49 7803 9276-10
Telefax: 
+49 7803 9276-11
Web
www.anwaltsinfo.de
Kontakt aufnehmen
Services