Anja Brinkmann-Rißling, geboren 1967 in Bückeburg, absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Steuer- und Wirtschaftsfachgehilfin. Nach einer einjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte sie an der Universität Hannover Jura. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Hannover tätig. Frau Brinkmann-Rißling wurde 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2009 Fachanwältin für Steuerrecht. Frau Brinkmann-Rißling spricht gut Englisch.
Anja Brinkmann-Rißling, geboren 1967 in Bückeburg, absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Steuer- und Wirtschaftsfachgehilfin. Nach einer einjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte sie an der Universität Hannover Jura. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Hannover tätig. Frau Brinkmann-Rißling wurde 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2009 Fachanwältin für Steuerrecht. Frau Brinkmann-Rißling spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Anja Brinkmann-Rißling übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Steuerrecht, Medienrecht, Presserecht und Insolvenzrecht.
Die Betreuung durch Rechtsanwältin Anja Brinkmann-Rißling im Medienrecht umfasst die Beratung bei der rechtlichen Entwicklung und Absicherung von kreativen Ideen, bei der Realisation von Projekten für sämtliche Medien bis hin zu der Übernahme von Streitigkeiten in diesen Bereichen. Dies beinhaltet beispielsweise die allgemeine rechtliche Beratung zu sämtlichen Medienbereichen, insbesondere Musik, Internet, Multimedia, Werbung, Events sowie zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL), Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen, zum Beispiel Lizenzvertrag, Multimedia, Internet, Marken, Merchandising und Entertainment, Vertretung von Künstlern, Musikgruppen, Produzenten, Labels, Managern, auch gegenüber Tonträger- und Vertriebsfirmen, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, Übernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten (Prozessführung, Vergleichsabschluss, Beantragung von einstweiliger Verfügung, Erstellen von Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung) sowie die Beratung bei Domainstreitigkeiten, Rechte- und Sampleclearing.
Die öffentliche Meinungsbildung durch Presse und neue Medien unterliegt keiner Zensur. Jedoch darf nicht über alles und jeden berichtet werden. Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hat das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu achten. Kategorien rechtlicher Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang sind Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung, Nichtaufrechterhaltung einer Behauptung oder der Widerruf. Ob eine dieser Möglichkeiten in Betracht kommt oder sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld gefordert werden kann, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Zur Feststellung der Erfolgsaussichten der einzelnen Ansprüche, bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit einer Veröffentlichung oder bei Feststellung der Schwere des Verschuldens ist oftmals eine Güter- und Interessenabwägung zwischen dem Grundrecht der Pressefreiheit und den Rechtspositionen des oder der Betroffenen vorzunehmen. Lassen Sie sich daher ausführlich von Rechtsanwältin Brinkmann-Rißling beraten.
Mit Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Restschuldbefreiungsverfahrens besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, nach sechs Jahren (beginnend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) von ihren Schulden befreit zu werden. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wenn diese im Insolvenzverfahren angemeldet und festgestellt worden sind und der Schuldner diesen nicht widersprochen hat. Aufgrund ihrer Ausbildung und umfangreichen Erfahrung können Sie von Anja Brinkmann-Rißling eine kompetente Beratung und Betreuung im Bereich Insolvenzrecht erwarten.
Rechtsanwältin Anja Brinkmann-Rißling wurde 2007 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Seit 2009 ist sie gleichzeitig “Fachanwältin für Steuerrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden; wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Anja Brinkmann-Rißling vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Die Juristin ist Ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.
Das sogenannte Allgemeine Steuerrecht ist in der Abgabenordnung (AO) enthalten. Das bedeutet, dass die Abgabenordung die grundsätzlichen Regelungen darüber enthält, wie die Steuer festzusetzen und wann sie zu entrichten ist. Die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht. Das Allgemeine Steuerrecht regelt die Besteuerungsverfahren von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Festsetzung und Erhebung der Steuern bis hin zur Vollstreckung, zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Aufgabe von Rechtsanwältin Anja Brinkmann-Rißling ist insbesondere die Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof oder auch das Entwickeln steueroptimierter Lösungen.
Anja Brinkmann-Rißling ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).