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Jost Sachweh

Jost Sachweh

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Jost Sachweh, geboren 1959 in Hannover, studierte an der dortigen Universität Jura. Im Anschluss leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt betrieb Herr Sachweh zwei Jahre lang ein Inkasso-Büro in Hannover. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in Hannover tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Jost Sachweh berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Jost Sachweh, geboren 1959 in Hannover, studierte an der dortigen Universität Jura. Im Anschluss leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt betrieb Herr Sachweh zwei Jahre lang ein Inkasso-Büro in Hannover. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in Hannover tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Jost Sachweh berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, Verkehrsunfallrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Jost Sachweh erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten außergerichtlich beratend und prozessvertretend, vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Jost Sachweh bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Jost Sachweh beraten und vertreten.

Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Rechtsanwalt Jost Sachweh kompetent beraten und betreut.

Mitgliedschaft: Deutscher Anwaltverein (DAV)

Kontakt

Dammeyer Ryssel Rißling

Pelikanplatz 3
30177 Hannover
Vahrenwald / List
Deutschland
Telefon: 
+49 511 3533460
Telefax: 
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