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Thomas Schulze

Thomas Schulze

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Thomas Schulze wurde 1965 in Hannover geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Universität Hannover. Danach war er als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Celle tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er 1995 die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Jurist ist seit 2007 auch Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Herr Schulze ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Thomas Schulze berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Baurecht privat
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Thomas Schulze wurde 1965 in Hannover geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Universität Hannover. Danach war er als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Celle tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er 1995 die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Jurist ist seit 2007 auch Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Herr Schulze ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Rechtsanwalt Thomas Schulze vertritt und berät seine Mandanten im Architekten- und Ingenieurrecht, privaten Baurecht und Wohnungseigentumsrecht.

Das Tätigkeitsspektrum von Thomas Schulze im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Schulze berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Spezialitäten

Im Baurecht ist Thomas Schulze Ihr spezialisierter Ansprechpartner. Er ist seit 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im privaten Baurecht gestaltet Herr Schulze Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Schulze greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Thomas Schulze ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren, Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Schulze Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung;
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht;
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadensrsatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.

Rechtsanwalt Thomas Schulze ist Mitglied im Bauherrenschutzbund mit Sitz in Berlin, einer Interessengemeinschaft für Bauherren. Ferner ist er Dozent am Institut für Bauwirtschaft in Leipzig. Im Rahmen dieser Tätigkeit veranstaltet er Fortbildungen für Baufirmen.

Kontakt

Dammeyer Ryssel Rißling

Pelikanplatz 3
30177 Hannover
Vahrenwald / List
Deutschland
Telefon: 
+49 511 3533460
Telefax: 
+49 511 35334699
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