Harald Schremmer, geboren 1956 in Hannover, studierte nach seinem zweijährigen Dienst als Zeitsoldat bei der Bundeswehr an der Universität Hannover Rechtswissenschaften. Im Anschluss leistete er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Hannover. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und als selbständiger Rechtsanwalt in Hannover tätig. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Harald Schremmer, geboren 1956 in Hannover, studierte nach seinem zweijährigen Dienst als Zeitsoldat bei der Bundeswehr an der Universität Hannover Rechtswissenschaften. Im Anschluss leistete er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Hannover. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und als selbständiger Rechtsanwalt in Hannover tätig. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Harald Schremmer berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Ausländerrecht und Asylrecht, Führerscheinrecht, Bußgeldrecht, Nachbarrecht, Vereinsrecht und Verbandsrecht.
Ein großer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich Ausländerrecht und Asylrecht. Dabei strebt Harald Schremmer praktische Lösungen an, die vermeiden helfen, dass der Aufenthalt in Deutschland von permanenten Rechtsstreitigkeiten begleitet ist. In der ausländerrechtlichen Tätigkeit befasst sich Rechtsanwalt Schremmer häufig mit den folgenden Problemstellungen:
Ferner bilden Fragen rund um das Fahrerlaubnisrecht oder Führerscheinrecht einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit Herrn Schremmers. Gerade nach dem förmlichen Abschluss eines Bußgeldverfahrens oder eines Strafverfahrens kommt es oft zu einer (weiteren und zusätzlichen) Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr bilden regelmäßig Anlass für weitere einschneidende Maßnahmen: Die Fahrerlaubnisbehörde fordert zum Beispiel eine fachärztliche Untersuchung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, “Idiotentest”). Auch hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Probleme bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach Entziehung der Fahrerlaubnis stellen sich im Weiteren. Rechtsanwalt Schremmer übernimmt Ihre außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren sowie die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Das Nachbarrecht ermöglicht Harald Schremmer oft weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um den Umgang mit dem Nachbarn neu zu regeln. Probleme entstehen an Nachbarwänden oder Grenzwänden, durch das Hochführen von Schornstein, Lüftungsschacht oder Antennenanlage, durch das sogenannte Hammerschlagsrecht und Leiterrecht, durch Leitungen, Fensterrechte, Lichtrechte und Dachtraufen oder durch Einfriedung, Bodenerhöhung und Grenzabstand bei Pflanzen. Ferner gibt es regelmäßig Konflikte durch Tierhaltung, Lärm und Grenzbebauungen. Hinzu kommt ein schier unerschöpfliches Reservoir an Rechtsproblemen, die in der Regel in zwischenmenschlichen Problemen ihre Ursache finden. Rechtsanwalt Harald Schremmer hat sich von Beginn seiner Tätigkeit an mit dem Nachbarrecht beschäftigt und an dieser Rechtsmaterie seine Freude entdeckt.
Im Übrigen ist Rechtsanwalt Harald Schremmer auf die Beratung von mehreren größeren Vereinen und Verbänden in vereins- und verbandsrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Verein und Vorstand erhalten von Harald Schremmer aktuelle und praxisorientierte Informationen für die Vereinsarbeit. Als ehemaliger Präsident des American Football und Cheerleading Verbands Niedersachsen e.V. (AFCV N e.V.) verfügt Herr Schremmer über langjährige praktische Erfahrung im Vereinswesen. Die Beratung im Vereinsrecht und Verbandsrecht umfasst beispielsweise:
Mitgliedschaft:
In seiner Freizeit entspannt Harald Schremmer bei Musik, Sport und Reisen.