Wolfgang Rau

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Rechtsanwalt Wolfgang Rau gründete 1985 seine eigene Kanzlei. Mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung, unter anderem als Syndikus eines multinationalen Konzerns, berät Her Rau Sie — auch schon vorbeugend — bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme. Das Spektrum seiner angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten und Unternehmen primär des Mittelstandes und des Handwerks ab. Durch enge Kooperationen mit Rechtsanwaltskanzleien in Siegburg, Niederkassel und Bonn kann die Kanzlei Rau Ihnen eine fundierte juristische Beratung anbieten.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Urheberrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Wolfgang Rau gründete 1985 seine eigene Kanzlei. Mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung, unter anderem als Syndikus eines multinationalen Konzerns, berät Her Rau Sie — auch schon vorbeugend — bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme. Das Spektrum seiner angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten und Unternehmen primär des Mittelstandes und des Handwerks ab. Durch enge Kooperationen mit Rechtsanwaltskanzleien in Siegburg, Niederkassel und Bonn kann die Kanzlei Rau Ihnen eine fundierte juristische Beratung anbieten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-rau.eu) und eine E-Mail-Adresse (ra.w.rau@netcologne.de).

Die Kanzlei ist in der Wolsdorfer Straße 42a, in der Nähe des Druckfarbenherstel-lers “Siegwerk”. Die Kanzlei ist in einer Einliegerstraße, die nach circa 300 Metern neben der Hausnummer 42 (hellblaues Haus), schräg gegenüber dem Restaurant “Kastanienhof”, abgeht.

Fachgebiete

Wolfgang Rau wurde 1953 in Bonn geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er im dortigen Landgerichtsbezirk sowie in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Bonn, der Stadt Bonn und am Verwaltungsgericht Köln. Von 1983 bis 1985 war er Leiter der Abteilung “Recht und Verwaltung” in einer Bonner Brauerei. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1985 bis 2002 Syndikus und Chef-Syndikus eines multinationalen Konzernunternehmens der Automobilzuliefererindustrie. Gleichzeitig war er nebenberuflich als Rechtsanwalt tätig. Seit 1990 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2002 ist er selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Siegburg.

Außerberuflich ist er Justitiar des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF). Er ist zudem Mitglied im Verein Deutsche Foto-Journalisten und im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BMWV). Er hält ferner zahlreiche Vorträge auf den Gebieten Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht und Vertragsrecht. Rechtsanwalt Rau korrespondiert bei Bedarf in Englisch.

Rechtsanwalt Wolfgang Rau bearbeitet schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Foto- und Bildrecht, Produkthaftungsrecht und E-Commerce-Recht.

Herr Rau steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter im Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Juristen präventiv damit betrauen, Ihren befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Wolfgang Rau berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Rau die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten und eine objektive Beurteilung Ihrer Chancen bei einer gerichtlichen Geltendmachung erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Rau bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucher-schutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit, Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten und während der Elternzeit et cetera. Mögliche Konfliktfelder im Kollektivarbeitsrecht ergeben sich oftmals bei Missachtung etwaiger Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung, Interessenausgleiche und Sozialpläne oder Personalabbaumaßnahmen. Herr Rau steht dabei den einzelnen Interessensvertretern mit Rat und Tat zur Seite.

Seit 1990 führt Wolfgang Rau den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeich-nung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das gesamte Vertragsrecht und Handelsvertreterrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Wolfgang Rau entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwalt Rau gewissenhaft und individuell überprüft. Er berät und vertritt sie aber auch im Handelsvertreterrecht. Dort werden handelsrechtliche Besonderheiten, insbesondere Rechte und Pflichten von Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und Unternehmer konkretisiert und ausgestaltet. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, aber auch um optimale Planungs- und Kalkulationssicherheit zu erhalten, berät und vertritt Wolfgang Rau Sie umfassend beispielsweise zu Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenz- und Wettbe-werbsverbot. Gerne hilft er auch bei der Eintreibung von Provisionen oder unberechtigten Stornorücklagen sowie deren Abwehr. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwalt Rau zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Darüber hinaus berät und vertritt der Jurist Sie im Foto- und Bildrecht, inklusive Urhe-berrecht. Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden. Rechtsanwalt Rau gestaltet für Sie beispielsweise auch einen Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus berät Herr Rau Sie auch im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitkonkurrenten. Der Jurist hilft Ihnen aber auch bei der Durchsetzung der Rechte an eigenen Werken (Text, Bild, Layout, Logo et cetera).

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist ferner das gesamte Produkthaftungsrecht, inklusive Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht), Gewährleistungsrecht und Haf-tungsrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. Der ehemalige Konzernbeauftragte für Produkthaftungsrecht macht darüber hinaus für Sie auch Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Produkte geltend.

Im E-Commerce-Recht macht der Jurist Ansprüche und Rechte im elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere Internetgeschäften) unter besonderer Berücksichtigung von Fernabsatzrecht, Urheber- und Wettbewerbsrecht geltend. Dazu gehört auch die individuelle Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Fernabsatzgeschäft?

Darüber hinaus steht die Kanzlei Rau Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Die Kanzlei setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Rechtsanwalt Wolfgang Rau führt aber auch Existenzgründer- und Fördermittelberatungen durch, wobei oftmals im Vorfeld unerwünschte Ergebnisse vermieden werden können.

Kontakt

Wolfgang Rau

Wolsdorfer Str. 42A
53721 Siegburg
Deutschland
Telefon: 
+49 2241 924046
Telefax: 
+49 2241 924047
Web
www.kanzlei-rau.eu
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