Martin Deuretsbacher wurde 1963 in St. Pölten geboren. Nach der Matura am Stiftgymnasium Melk studierte er von 1983 bis 1990 an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Nach seinem Gerichtsjahr promovierte er 1993 an der Universität Wien zum Thema “Die Befugnisse der Sicherheitspolizei in Österreich und im internationalen Vergleich”. Im Anschluss war er Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Masser-Grossmann-Klingsbigl-Lirsch und in der Kanzlei Kisler-Pistotnik in Wien. Als zugelassener Rechtsanwalt ist er seit 1995 in der Kanzlei Stender, Deuretsbacher, Heher tätig.
Martin Deuretsbacher wurde 1963 in St. Pölten geboren. Nach der Matura am Stiftgymnasium Melk studierte er von 1983 bis 1990 an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Nach seinem Gerichtsjahr promovierte er 1993 an der Universität Wien zum Thema “Die Befugnisse der Sicherheitspolizei in Österreich und im internationalen Vergleich”. Im Anschluss war er Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Masser-Grossmann-Klingsbigl-Lirsch und in der Kanzlei Kisler-Pistotnik in Wien. Als zugelassener Rechtsanwalt ist er seit 1995 in der Kanzlei Stender, Deuretsbacher, Heher tätig.
Rechtsanwalt Dr. Martin Deuretsbacher vertritt seine Mandanten national und international, speziell auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Straßburg und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Brüssel.
Außerberuflich ist er Lehrvortragender zu den Themen Betriebskapital und Betriebspersonalrecht bei der Wiener LSK Ausbildung & Training GmbH, einem Aus- und Weiterbildungsanbieter zur betrieblichen Altersvorsorge. Herr Deuretsbacher korrespondiert auch in Englisch und Neugriechisch.
Rechtsanwalt Dr. Martin Deuretsbacher bearbeitet schwerpunktmäßig das Familien- und Erbrecht, Strafrecht, Betriebspensionsrecht, Medienrecht und Vertragsrecht.
Arbeitsschwerpunkte im Familienrecht liegen in der Bearbeitung von Scheidungs- und Unterhaltsmandaten. Rasche und effiziente Rechtsberatung (Unterhalt, Besuchsrecht) steht an erster Stelle. Im Falle der Trennung und der Scheidung kommt eine Fülle von Problemen auf die Beteiligten zu; hierbei geht es insbesondere um Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Schuldenausgleich. Jeder Fall ist aufgrund der unterschiedlichen persönlichen und wirtschaftlichen Umstände anders; was maßgeschneiderte Lösungen erfordert. Es gibt keine einfachen Patentrezepte, und Erkenntnisse aus Fällen im persönlichen Umfeld und aus den Medien können nur sehr begrenzt auf den eigenen Fall übertragen werden. Rechtsanwalt Dr. Martin Deuretsbacher versucht, langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, da solche Prozesse für die Klienten in der Regel nicht nur erhebliche Kosten verursachen, sondern auch eine erhebliche nervliche Belastung sind. Wenn jedoch eine außergerichtliche Einigung scheitert, sind gerichtliche Auseinandersetzungen notwendig, um eine Klärung entweder durch gerichtliche Entscheidungen oder einen gerichtlichen Vergleich herbeizuführen.
Das Erbrecht erfasst wesentlich Testament und Schenkungsanrechnung. Es sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Schenkungsanrechnung, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Testamente werden in das Testamentsregister eingetragen. Damit wird jede Behörde und jedes amt im Falle des Ablebens auf das Vorhandensein eines Testaments hingewiesen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht und das Verkehrsstrafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Darüber hinaus wird der Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für seine Mandanten tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Deuretsbacher als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Rechtsanwalt Deuretsbacher bearbeitet auch das gesamte Medienrecht und Medienstrafrecht. Als sogenannte Querschnittsmaterie umfasst das Medienrecht zahlreiche Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts. Das Medienrecht bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, der Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zuletzt der Schutz des geistigen Eigentums. In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.
Zahlreiche Rechtsgebiete gehören zum Medienrecht. Zu nennen sind insbesondere Internetrecht, Telekommunikationsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Presserecht und Medienarbeitsrecht. In den Bereichen Multimedia und Internet spielen naturgemäß das IT-Recht, also das Recht der Informationstechnologie, und der gewerbliche Rechtsschutz, den man auch knapp als den Schutz des gewerblich-geistigen Eigentums bezeichnen kann, eine wichtige Rolle. Ein weiteres, umfassendes Gebiet ist das Recht der Neuen Medien: Wie schließt man Verträge im Internet? Wie sieht der Verbraucherschutz im virtuellen Handel aus? Hafte ich für die Links auf meiner Website? Besteht das Risiko einer Abmahnung für meinen Domainnamen? Rechtsanwalt Dr. Martin Deuretsbacher ist sowohl beratend als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen jeglicher Art im Bereich des Vertragsrechts tätig.
Darüber hinaus zählt das Betriebspensionsrecht zu seinen Schwerpunkten. Gerade im Betriebspensionsrecht bestehen entgegengesetzte Interessen der Arbeitnehmer, des Arbeitgebers und einer allenfalls eingeschalteten Pensionskasse. Rechtsanwalt Dr. Martin Deuretsbacher errichtet Verträge über betriebliche Pensionssysteme und überprüft eine bestehende Pensionsregelung, sowohl im Hinblick auf etwaige rechtliche Risiken als auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen. Er berät und vertritt Sie bei der Änderung oder Aufhebung betrieblicher Pensionssysteme und Pensionsleistungen.