Erika Garraway

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  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwältin Erika Garraway ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Seit 1984 ist sie als selbständige Rechtsanwältin tätig. Neben dem Familienrecht liegen weitere Schwerpunkte in den Bereichen des allgemeinen Zivil- und Verkehrsrechts (Ordnungswidrigkeiten). Rechtsanwältin Garraway vertritt als Opferanwältin Opfer von Gewaltdelikten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Sie können Frau Garraway auch gerne als generelle Ansprechpartnerin bei anderen rechtlichen Problemen kontaktieren und ihren Rat einholen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Familienrecht (inkl. Sorgerecht und Umgangsrecht)
  • Mediation
  • Unterhaltsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Erika Garraway ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Seit 1984 ist sie als selbständige Rechtsanwältin tätig. Neben dem Familienrecht liegen weitere Schwerpunkte in den Bereichen des allgemeinen Zivil- und Verkehrsrechts (Ordnungswidrigkeiten). Rechtsanwältin Garraway vertritt als Opferanwältin Opfer von Gewaltdelikten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Sie können Frau Garraway auch gerne als generelle Ansprechpartnerin bei anderen rechtlichen Problemen kontaktieren und ihren Rat einholen.

Neben Privatleuten vertritt Frau Garraway auch mittelständische Unternehmen.

Ihren Beruf übt sie innerhalb einer Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten, Fachanwalt und Mediator aus. Die Kanzleiräume liegen im historischen Kern des Stadtteils List im Podbi-Park. Die Räume befinden sich im denkmalgeschützten ehemaligen Fabrikationsgebäude einer bekannten Keksfabrik, deren Stammhaus im Jugendstil in unmittelbarer Nachbarschaft liegt. Die Einkaufszone „Lister Meile“ ist ca. 300 m entfernt. Der Podbi-Park ist sowohl über die Lister Straße als auch über die Podbielskistraße erreichbar. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können die Tiefgarage nutzen, die über die Podbielskistraße oder Lister Straße angefahren werden kann. Für zwei Stunden ist das Parken kostenlos. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar: Buslinien 100, 121, 134, 200 und den Stadtbahnlinien 3, 7 und 9, jeweils Haltestelle „Lister Platz“. Bei den Stadtbahnlinien benutzen Sie bitte den Ausgang „Podbi-Park“. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Beratungs-/Besprechungstermine sollten vorab telefonisch vereinbart werden.

Fachgebiete

Erika Garraway wurde 1955 in den USA geboren und wuchs in Deutschland in Bad Wildungen auf. Nach dem Abitur studierte sie in Marburg und Göttingen Rechtswissenschaften und absolvierte das Referendariat im OLG-Bezirk Celle.

1984 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Frau Garraway ist verheiratet und hat zwei Töchter. Sie ist Vorsitzende des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V. und engagiert sich als Vorsitzende des Schulelternrates eines traditionsreichen Gymnasiums in Hannover.

An ihrer Arbeit fasziniert Erika Garraway insbesondere der Umgang mit Mandanten, die Zusammenarbeit mit diesen und die Hilfestellung bei Problemlösung. Für Frau Garraway ist auch der Wandel und die Weiterentwicklung des Rechts interessant. Dies geschieht durch Anpassung an die gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen unserer Zeit. Bei der Durchsetzung der Interessen der Mandantschaft ist es für Frau Garraway aber auch sehr wichtig, einen fairen Umgang mit der Gegenseite und den Gerichten zu praktizieren.

Erika Garraway ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt. Voraussetzungen sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem Fachgebiet, die da Maß dessen erheblich überschreiten, was üblicherweise durch die theoretische Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wer deine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Frau Garraway absolviert in einem Jahr mehr als zehn Fortbildungsstunden und besucht auch Fortbildungen auf anderen Rechtsgebieten.

Tätigkeiten aus dem Bereich des Familienrechts sind:

 

  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Beratung im Sorge- und Umgangsrecht
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Dies betrifft Ehegatten- und auch Kindesunterhalt, welcher sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet.

 

Bei Trennung und Scheidung müssen auch andere Punkte geklärt werden, wie z.B. die Verteilung des Hausrates, Ausgleich von Zugewinnansprüchen, die Vermögensauseinandersetzung, die Regulierung von Schulden und ehebedingter Schulden. Geklärt werden muss die Frage, was passiert mit dem Wohnungseigentum, dem eigenen Haus oder der Mietwohnung.

Frau Garraway hat die Erfahrung gemacht, dass bei Geld nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Liebe aufhört!

Das Familienrecht hat mit anderen Rechtsgebieten viele Berührungspunkte. Zum Beispiel im Steuerrecht ist der Wechsel der Lohnsteuerklassen immer ein Thema. Die Frage „Anlage U“ wird aufgeworfen. Die Anrechnung von Kinderfreibeträgen muss besprochen werden.

Wie verhält es sich mit der Mietwohnung und welche Rechte und Pflichten hat der Vermieter.

Auch bei unverheirateten Paaren kann die Trennung rechtliche Folgen haben. Dies betrifft auch die Frage des Unterhalts. Oft wird hier die Frage aufgeworfen, ob Kindesunterhalt überhaupt geschuldet wird, wenn der Verdacht besteht, dass die Vaterschaft nicht besteht. Hier muss überlegt werden, ob eine Vaterschaft anerkannt oder angefochten wird.

Zum Familienrecht zählt auch das Lebenspartnerschaftsgesetz, welches das Zusammenleben und Trennung zweier Personen gleichen Geschlechts beinhaltet.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Garraway liegen im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht, auch bürgerliches Recht genannt, behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Gebieten. Hierzu gehören vertragliche Dinge (Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag), Schadensersatz (auch: Schadenersatz).

Rechtsanwältin Garraway steht Ihnen beratend zur Seite und vertritt Sie auch in Gerichtsfragen. Hierzu zählt insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Die Durchsetzung von Ansprüchen wird durch die Zwangsvollstreckung betrieben. Pfändungen können in vielfältiger Weise (Konto-, Lohn- und Gehaltspfändungen) durchgeführt werden.

Rechtsanwältin Garraway vertritt Opfer von Straftaten („Opfergewalt“), z.B. bei häuslicher Gewalt, kindes- und sexuellen Missbräuchen. Als Opferanwältin vertritt Frau Garraway die Opfer im Strafverfahren in einer Nebenklage. Dies kann auch die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen umfassen.

Rechtsanwältin Garraway übernimmt auch die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls, welches die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen betrifft. Sie vertritt Sie auch in Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden können durch ein Verwarnungsgeld oder aber Bußgeld. Das falsche Verhalten im Verkehr, nach Unfällen, z.B. Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung wird durch das Strafrecht geahndet. Auch hier berät Sie Frau Rechtsanwältin Garraway umfassend nach erfolgter Akteneinsicht, die nur ein Rechtanwalt von den Behörden erhält.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Garraway als Mediatorin tätig. Mediator bedeutet Vermittler. Diese Ausbildung hat Frau Garraway beim Seminarservice der Rechtsanwaltskammer Celle absolviert. Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung durch die Parteien selbst zu erreichen. Der Mediator steuert das Mediationsverfahren neutral und hilft unterstützend bei der Erarbeitung von Lösungen. Die Mediation soll individuelle Lösungen hervorbringen, die zu einem langanhaltenden Konsens führen und meist in der Regel schneller und kostengünstiger erreicht werden als in einem Gerichtsverfahren. Die Mediation ist in vielen Bereichen durchführbar.

Rechtsanwältin Erika Garraway hat in den langen Jahren ihrer Berufstätigkeit die Erfahrung gemacht, dass guter Rat nicht teuer ist. Kein Rat kann Sie jedoch teuer zu stehen kommen.

Frau Garraway rät Ihnen, direkt zu Beginn eines Gespräches die Frage der Vergütung anzusprechen. Gesetzlich ist die Vergütung des Rechtsanwaltes im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die individuell auf das jeweilige Mandat zugeschnitten ist.

Kontakt

Erika Garraway

Lister Str. 10
30163 Hannover
Vahrenwald / List
Deutschland
Telefon: 
+49 511 397820
Telefax: 
+49 511 3978282
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