Bernhard Schmitz wurde 1959 in Köln geboren, wo er auch studierte, das Rechtsreferendariat mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss und seine berufliche Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt aufnahm. Seit 1994 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. 2000 gründete er dort zusammen mit Rechtsanwältin Maria Beger-Schmitz die Sozietät Schmitz Rechtsanwälte. 2009 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltskurs im Verwaltungsrecht.
Bernhard Schmitz wurde 1959 in Köln geboren, wo er auch studierte, das Rechtsreferendariat mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss und seine berufliche Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt aufnahm. Seit 1994 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. 2000 gründete er dort zusammen mit Rechtsanwältin Maria Beger-Schmitz die Sozietät Schmitz Rechtsanwälte. 2009 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltskurs im Verwaltungsrecht.
Rechtsanwalt Schmitz ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Deutschen Werkbund (DWB) und in der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU). Er ist Dozent an mehreren Fortbildungsinstituten und hält regelmäßig Schulungen im öffentlichen Baurecht allgemein und im Immissionsschutzrecht, speziell für Architekten, Bauingenieure, Umweltschutz-, Arbeitssicherheits- und Störfallbeauftragte und Verwaltungsbeamte und -angestellte. Zudem ist er Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht und Infrastrukturmanagement an den Fachhochschulen Frankfurt a.M. und Gießen-Friedberg. Als Vortragsredner für öffentliches Recht unterstützt er Veranstalter von Tagungen und Kongressen. Rechtsanwalt Schmitz spricht und korrespondiert fließend in Englisch.
In der Hauptsache bearbeitet Rechtsanwalt Schmitz das Verwaltungsrecht mit all seinen Facetten (z.B. Umweltrecht, Anlagengenehmigungsrecht, öffentliches Baurecht, Fachplanungsrecht, Energierecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Vergaberecht für öffentlicher Aufträge, Gewerberecht, Beihilfe- und Subventionsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Straßenrecht, Enteignungs- und Entschädigungsrecht, Staatshaftungsrecht).
Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Systematisch teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtliches Verfahren, öffentlich-rechtlicher Vertrag). Ein wichtiger Kernbereich des Verwaltungsrechts ist zudem die Durchsetzung der Grundrechte. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist daher das Verwaltungsprozessrecht. Er berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen und übernimmt die Vertretung in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den unteren und oberen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht sowie im einstweiligen Rechtsschutz.
Rechtsanwalt Schmitz ist Spezialist im öffentlichen Baurecht und im Fachplanungsrecht. Dabei ist der Rechtsanwalt zunächst als Berater oder Projektmanager gefragt und erstellt beziehungsweise beurteilt öffentlich-rechtliche Verträge, sonstige vertraglichen Lösungen oder Antragsunterlagen und Pläne.
Im Fachplanungsrecht geht es im weitesten Sinne um Infrastrukturmaßnahmen, so dass es nach den entsprechenden Bereichen, die verkehrlich oder industriell (z.B. Abbau von Bodenschätzen) benutzt werden, unterschieden wird (z. B. Straßenrecht, Eisenbahnrecht, Luftverkehrsrecht, Wasserrecht). Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Der Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht beinhaltet die Beratung von Kommunen und/oder Investoren in Raumordnungsverfahren und Bauleitplanverfahren und mit Bezug auf einen Vorhaben- und Erschließungsplan, die Beratung von Bauherren in Baugenehmigungsverfahren, die Beratung und Vertretung in Normenkontrollverfahren und Drittanfechtungsverfahren (auch Nachbarn!) beziehungsweise die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung oder Genehmigungserteilung bzw. Genehmigungsverweigerung sowie die Beratung und Vertretung in Abgaben- bzw. Beitragsangelegenheiten.
Seine besonderen Kompetenzen und Erfahrungen hat Rechtsanwalt Schmitz in zahlreichen Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung von Städtebau, kommunaler Bauleitplanung und großen Infrastrukturvorhaben - insbesondere im Flughafenausbau, Straßen- und Schienenbau sowie in der Energieerzeugung und im Talsperrenbau gewonnen. Seine Mandanten können auf ein Fundament aus der Kombination von Umwelt-, Bau- und Wirtschaftsrecht bauen. Je nach Komplexität und Investitionsvolumen können von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme einige Jahre vergehen. Inzwischen können sich Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien gravierend verändern. Bau- und Planungsvorhaben müssen also von Beginn an sorgfältig vorbereitet und juristisch vorausschauend begleitet werden. Der Jurist betreut seine Mandanten in allen Belangen von Raumplanung, Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Naturschutz, Interkommunaler Zusammenarbeit, Public-Private-Partnership-Projekten, Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Umweltrecht, z. B. Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, Immissionsschutzgesetz und Umweltschadensgesetz. Das Umweltrecht gibt den rechtlichen Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von industriellen und gewerblichen Anlagen, Umweltschutz und Naturschutz vor. Es definiert insbesondere die Grenzen für die Belastung mit bestimmten Schadstoffen wie auch verfahrensmäßige Schutzmechanismen im Zusammenhang mit der Errichtung großer Bauvorhaben. Das Umweltrecht hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen können in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Rechtsanwalt Schmitz berät Sie umfassend und praxistauglich bei Problemen mit der Anlagengenehmigung, Umweltcompliance, Immission und Emission, mit Gefahrstoffen, Kreislaufwirtschaft, Altlasten und Abfällen, Gewässerbenutzung, Naturschutz, Arbeitssicherheit etc..
Die Kanzlei Schmitz Rechtsanwälte stellt bei der Beratung immer die Vorteile für Mensch, Umwelt und Klima vor. Nur so können Projekte sicher geplant und ohne Verzögerungen oder Störungen umgesetzt werden. Auch dies ist ein Faktor, der den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes maßgeblich beeinflusst. Außerdem können erhebliche Kosten eingespart werden. Rechtsanwalt Schmitz schaut dabei stets über den deutschen „Tellerrand“ hinaus. Er kennt die aktuellen juristischen Entwicklungen auf der europäischen Ebene und kann somit frühzeitig und nachhaltig Ihre Vorhaben in sichere Bahnen lenken. Sein profundes Wissen nutzt er als Dozent an zahlreichen Fortbildungsinstituten. Fortbildung versteht er nicht als Einbahnstraße, sondern als Dialog, um das Recht praktikabel zu halten. In diesem Geiste berät er auch Unternehmen, die ihre umweltrechtliche Compliance nachhaltig sicherstellen wollen.
Als weiteres Beratungsfeld des Anwalts hat sich das Energierecht, besonders im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienzmaßnahmen und des Klimaschutzes entwickelt. Dieses ist nicht nur im liberalisierten europäischen Energiemarkt von zentraler Bedeutung für Energieversorgungsunternehmen und Energieverbraucher, sondern seiner Meinung nach auch eine der großen globalen Herausforderungen, wenn wir unseren Lebensstandart halten und ihn mehr Menschen zugänglich machen wollen. Durch die Neuregelung des deutschen Elektrizitäts- und Gaswirtschaftsrechts sehen sich die alteingesessenen Energieunternehmen zudem einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Die Nutzung der Netze wird in zunehmendem Maß reguliert (insbesondere die Systemnutzungstarife, beispielsweise über Benchmarking-Analysen et cetera). Rechtsanwalt Schmitz und sein Team beschäftigt sich daher intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere der regenerativen Energien und neuer Technologien (z. B. Kunststoffe, Nanotechnologie, grüne Gentechnik, Stoffkreisläufe). Ansonsten werden Energieunternehmen umfassend in Fragen der Erzeugung (beispielsweise Genehmigungsverfahren für Wasserkraftwerke, Geothermie und KWK- Anlagen), Handel (zum Beispiel Gestaltung von Stromlieferverträgen), Vertrieb (insbesondere Fragen des Wettbewerbsrechts) und Netz (beispielsweise Unbundling, Systemnutzungstarife) beraten, darunter vor allem auch gegenüber der Regulierungsbehörde. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst.
Besondere Kompetenzen des Rechtsanwalts liegen ferner neben dem öffentlichen auch im privaten Luftverkehrsrecht.