Heinz Möller

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Rechtsanwalt Heinz Möller gründete seine Einzelkanzlei am 4. Juli 2005, nachdem er zuvor etwa zweiundzwanzig Jahre als Angestellter in Hannover tätig war. Die Kanzleiräume liegen in Hannover-Mitte in der Nähe des Aegidientorplatzes. Im Umfeld der Kanzlei gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze sowie die Stadtbahnhaltestelle “Aegidientorplatz”.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Ausbildungsrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Heinz Möller gründete seine Einzelkanzlei am 4. Juli 2005, nachdem er zuvor etwa zweiundzwanzig Jahre als Angestellter in Hannover tätig war. Die Kanzleiräume liegen in Hannover-Mitte in der Nähe des Aegidientorplatzes. Im Umfeld der Kanzlei gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze sowie die Stadtbahnhaltestelle “Aegidientorplatz”.

Die Bürozeiten der Kanzlei Möller sind montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr organisiert. Termine werden in der Regel über das Sekretariat oder über Rechtsanwalt Möller selbst vereinbart. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.

Besonders wichtig an seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Heinz Möller vor allem der Kontakt zu seinen Mandanten. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Fachgebiete

Heinz Möller wurde 1954 in Westenholz (Lüneburger Heide) geboren. Nach dem Abitur und dem zweijährigen Wehrdienst absolvierte er die einstufige Juristenausbildung an der Universität Hannover. Dies wurde durch Praktika in Hildesheim und Braunschweig ergänzt. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft am 1. Juli 1983 arbeitete Herr Möller ein Jahr als Jurist für das Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Heinz Möller Sozialreferent beim Landvolk Niedersachsen — Landesbauernverband e.V., der Interessenvertretung für Landwirte und den ländlichen Raum.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Heinz Möller liegen im allgemeinen Sozialrecht, der Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften und dem Arbeitserlaubnisrecht.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht (oder besser Sozialversicherungsrecht) wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dies liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Heinz Möller Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht umfassen.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Heinz Möller ist Spezialist für die sozialversicherungs– und arbeitserlaubnisrechtliche Behandlung von Saisonarbeitskräften.
Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die Hauptzollämter führen oftmals zu sehr hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Beschäftigung, arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit). Immer öfter wird das Vorliegen einer an sich versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung bezweifelt, weil die Prüfer oder Fahnder aus zum Teil formalen Gründen auf Versicherungspflicht entscheiden. Hier übernimmt Rechtsanwalt Möller die Arbeitgebervertretung gegenüber der DRV, dem Hauptzollamt und im Strafverfahren.
Aber auch das Arbeitserlaubnisrecht kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem Stolperstein werden, insbesondere wegen der unterschiedlichen Freizügigkeitsregelungen in der Europäischen Gemeinschaft. Neben dem SGB III, dem Zuwanderungsgesetz, der Anwerbestoppausnahmeverordnung, der Beschäftigungsverordnung sind eine Vielzahl von weiteren Regelungsvorgaben und bilateralen Absprachen zu beachten. Das Arbeitserlaubnisrecht ist ein wichtiger Teil des Ausländerrechts. Rechtsanwalt Möller klärt Sie darüber auf, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Arbeitsberechtigung vorliegen, lediglich eine Arbeitserlaubnis in Frage kommt oder ob das angestrebte Beschäftigungsverhältnis unter Umständen arbeitsgenehmigungsfrei ist. Ebenfalls berät er Sie in Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in den alten und neuen EU-Beitrittsstaaten.
Durch seine langjährige Arbeit als Sozialreferent im Bauernverband kennt sich Rechtsanwalt Möller zudem in allen Bereichen der speziell für diesen Berufsstand konzipierten landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Alterskasse, LBG, LKK,LPK) aus, die sich oftmals von der allgemeinen Sozialversicherung unterscheidet.

Kontakt

Heinz Möller

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