Übersicht

Erna Mertelsmann wurde 1959 in Stadtallendorf geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Phillips-Universität in Marburg/Lahn Jura. Darauf folgte eine zweijährige praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats im Landgerichtsbezirk Marburg/Lahn mit Wahlstationen in einer Anwaltskanzlei in Stadtallendorf und beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Nach der Anwaltszulassung 1987 arbeitete Frau Mertelsmann bis 1994 anwaltlich in einer überörtlichen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei am Niederrhein mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Unternehmens-, Arbeits-, Speditions-, Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Kartellrecht
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftsrecht
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Kurzprofil

Erna Mertelsmann wurde 1959 in Stadtallendorf geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Phillips-Universität in Marburg/Lahn Jura. Darauf folgte eine zweijährige praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats im Landgerichtsbezirk Marburg/Lahn mit Wahlstationen in einer Anwaltskanzlei in Stadtallendorf und beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Nach der Anwaltszulassung 1987 arbeitete Frau Mertelsmann bis 1994 anwaltlich in einer überörtlichen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei am Niederrhein mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Unternehmens-, Arbeits-, Speditions-, Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Rechtsanwältin Erna Mertelsmann ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auftretungsberechtigt.

Fachgebiete

Rechtsanwältin Erna Mertelsmann betreut ihre Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht.

Erna Mertelsmann ist seit 1995 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Erna Mertelsmann ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Frau Mertelsmann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.

Die Tätigkeit der Juristin in den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, mittelständische Unternehmen, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Kündigungsschutzprozesse von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnungen. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu den Themen wie Sozialplan oder Tarifrecht.

Im Familienrecht begleitet Erna Mertelsmann ihre Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zu Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihr geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihr neben ihrer Fachkompetenz auch die Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen. Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Unterhalt. Vergessen oder verdrängt wird bei Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Erna Mertelsmann berät und vertritt Sie bei Bedarf in diesen oder ähnlichen Situationen.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses. Rechtsanwältin Erna Mertelsmann vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern.

Kontakt

Erna Mertelsmann

Mengendamm 16
30177 Hannover
Vahrenwald / List
Deutschland
Telefon: 
+49 511 628118
Telefax: 
+49 511 628735
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