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Hans-Peter Ryssel

Hans-Peter Ryssel

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Hans-Peter Ryssel wurde 1957 in Backnang geboren. Nach der Hochschulreife studierte er zunächst zwei Semester Biologie an der Universität Hannover. Dem folgte das Studium der Rechte an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Hannover mit anschließender Referendarausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Der Jurist, seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hans-Peter Ryssel spricht fließend Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Hans-Peter Ryssel berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Familienrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
Fachgebiete

Hans-Peter Ryssel wurde 1957 in Backnang geboren. Nach der Hochschulreife studierte er zunächst zwei Semester Biologie an der Universität Hannover. Dem folgte das Studium der Rechte an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Hannover mit anschließender Referendarausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Der Jurist, seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hans-Peter Ryssel spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Hans-Peter Ryssel berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditionsrecht.

Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts auch den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sowie jeweils angrenzende Rechtsgebiete. Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen jedoch Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung und Scheidung von Ehepartnern ergeben. Die Vertretung im Scheidungsverfahren und in den Folgesachen, die Klärung von güterrechtlichen Ansprüchen und Ansprüchen auf Unterhalt, der Versorgungsausgleich und der Ausgleich betrieblicher Altersversorgung werden im Familienrecht durch Herrn Ryssel übernommen.

Rechtsanwalt Hans-Peter Ryssel ist ferner auf das Speditionsrecht spezialisiert. Fuhrunternehmen, Speditionen und Logistikdienstleister werden in allen ihr Gewerbe betreffenden Angelegenheiten rechtlich beraten und vertreten. Besondere Bedeutung hat dabei die Abwicklung von Transportschäden gegenüber Beteiligten und Versicherungen.

Spezialitäten

Hans-Peter Ryssel wurde im 2007 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Hans-Peter Ryssel ist Gründungsmitglied des Vereins Verkehrsanwälte Hannover e.V., welcher im Frühjahr 2009 von mehreren Verkehrsrechtsanwälten aus Hannover gegründet wurde.

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Hans-Peter Ryssel hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Ryssel hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldrecht, der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Hans-Peter Ryssel gerne hilfreich zur Seite. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, besteht eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrspsychologen in Hannover.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kontakt

Dammeyer Ryssel Rißling

Pelikanplatz 3
30177 Hannover
Vahrenwald / List
Deutschland
Telefon: 
+49 511 3533460
Telefax: 
+49 511 35334699
Web
www.rae-pelikanviertel.de
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