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Felix Teichmann

Felix Teichmann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Felix Teichmann wurde in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Tübingen und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Stuttgart und bei einer regionalen Bank. 2007 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 1. April 2008 verstärkt er das Team der SHP Anwaltskanzlei Schmitt, Hartmann, Protte & Partner.

Felix Teichmann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht öffentlich
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Urheberrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerbsrecht
Fachgebiete

Felix Teichmann wurde in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Tübingen und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Stuttgart und bei einer regionalen Bank. 2007 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 1. April 2008 verstärkt er das Team der SHP Anwaltskanzlei Schmitt, Hartmann, Protte & Partner.

Rechtsanwalt Teichmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.

Generell ist es das Ziel Herrn Teichmanns, für seine Mandanten eine praktikable und wirtschaftliche Lösung zu finden. Von daher hat eine außergerichtliche Lösung stets Vorrang. Vor Gericht geht Rechtsanwalt Teichmann — natürlich nur mit Zustimmung seiner Mandanten — dann, wenn es zur Durchsetzung der Interessen der Mandanten unbedingt notwendig ist, und nicht, um mit dem Gericht und der Gegenseite interessante Rechtsprobleme zu diskutieren.

Rechtsanwalt Felix Teichmann bearbeitet vorwiegend das Mietrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrechts, Erbrecht und Baurecht. Er vertritt dabei Ihre Interessen deutschlandweit bei den jeweils zuständigen Gerichten.

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Teichmann berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Herrn Teichmann.

In den Bereichen Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht ist es Felix Teichmann ein besonderes Anliegen, die Interessen betroffener Personen gegenüber oftmals übermächtig erscheinenden Institutionen durchzusetzen. Sowohl Behörden als auch Versicherungen haben dadurch, dass sie mit den einschlägigen, immer komplizierter werdenden Regelungen täglich in Kontakt sind, dem Bürger gegenüber einen Wissensvorsprung. Dieser kann durch kompetente anwaltliche Beratung ausgeglichen werden, so dass zumindest Chancengleichheit wiederhergestellt ist. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Rechtsanwalt Teichmann prüft Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei der Durchsetzung.

In Erbrechtsfällen ist Rechtsanwalt Teichmann vor allem tatkräftig darum bestrebt, die Interessen seiner Mandanten in möglichst sachlicher Atmosphäre durchzusetzen. Erbrechtsfälle bergen aufgrund der oftmals engen privaten Beziehungen zwischen den gegnerischen Parteien ein großes Konfliktpotential. Dieses zu begrenzen, ermöglicht oft eine schnellere Problemlösung. Optimal ist es dabei, wenn Probleme erst gar nicht entstehen, sondern durch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten verhindert werden können. Herr Teichmann berät Sie daher auch zu Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von ihm in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Zu den Themen gehören beispielsweise die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Teichmann Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu seinem Fachgebiet.

Das Baurecht — privates sowie öffentliches — ist seit jeher ein Kernberatungsgebiet der Kanzlei. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Felix Teichmann berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages.

Kontakt

SHP - Schmitt, Hartmann, Protte & Partner

Friedrichstraße 5
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