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Alexander Jankowsky gründete seine Einzelkanzlei 2006 in Meerbusch, nachdem er bereits mehrere Jahre in Eutin, Hamburg und Krefeld als Rechtsanwalt tätig gewesen war. Zum Mandantenstamm des Juristen gehören Privatleute, aber auch kleine und mittlere Gewerbebetriebe.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
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Kurzprofil

Alexander Jankowsky gründete seine Einzelkanzlei 2006 in Meerbusch, nachdem er bereits mehrere Jahre in Eutin, Hamburg und Krefeld als Rechtsanwalt tätig gewesen war. Zum Mandantenstamm des Juristen gehören Privatleute, aber auch kleine und mittlere Gewerbebetriebe.

Die Büroräume liegen im Ortskern von Meerbusch-Osterath. Durch die nahegelegene Haltestelle “Horther Heide” der Straßenbahnlinie zwischen Düsseldorf und Krefeld besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Mandanten mit Pkw können im Umfeld der Kanzlei kostenfrei parken.

Die Bürozeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs von 09.00 bis 13.00 Uhr. Bei Bedarf vereinbart Herr Jankowski die Besprechungstermine aber auch außerhalb dieser Zeiten. Für Mandanten, welche die Räume der Kanzlei selbst nicht aufsuchen können, können auch Termine vor Ort bei den Mandaten vereinbart werden.

Fachgebiete

Alexander Jankowsky wurde 1966 in Pinneberg geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechte in Hamburg und Sevilla/Spanien. Vor dem Rechtsreferendariat in Hamburg und Eutin arbeitete Herr Jankowski zunächst ein Jahr bei der Landesversicherungsanstalt Hamburg. Der Jurist ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2001 ist er befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.

Herr Jankowsky ist seit 2005 Dozent im Bereich Zivilrecht für die Handwerkskammer Düsseldorf. Er spricht fließend Spanisch und gut Englisch.

Rechtsanwalt Alexander Jankowsky berät und vertritt Sie Familienrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Dabei versucht er, für seine Mandanten möglichst außergerichtliche und damit kostengünstige Lösungen herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, setzt er die Interessen seiner Mandanten hartnäckig vor Gericht durch.

Alexander Jankowsky ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwalt Jankowsky insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung)
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder — verheirateter oder nicht verheirateter Eltern — betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
  • Erbrecht: letztwillige Verfügung et cetera
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Rechtsanwalt Alexander Jankowsky berät und vertritt seine Mandanten auch im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Alexander Jankowsky hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Kontakt

Alexander Jankowsky

Kapellenstr. 57
40670 Meerbusch
Deutschland
Telefon: 
+49 2159 928383
Telefax: 
+49 2159 928399
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