Die Rechtsanwaltskanzlei Carsten C. Seibert besteht seit September 2003 mit anfänglicher Tätigkeit in Landau/Südpfalz. Nach über vierjähriger Tätigkeit in Stuttgart wurde der Kanzleisitz in die Pfalz verlegt, mit Büros in Hochdorf-Assenheim und Ludwigshafen. In Ludwigshafen besteht seit Februar 2009 eine Bürogemeinschaft mit einem Kollegen im selben Gebäude.
Die Rechtsanwaltskanzlei Carsten C. Seibert besteht seit September 2003 mit anfänglicher Tätigkeit in Landau/Südpfalz. Nach über vierjähriger Tätigkeit in Stuttgart wurde der Kanzleisitz in die Pfalz verlegt, mit Büros in Hochdorf-Assenheim und Ludwigshafen. In Ludwigshafen besteht seit Februar 2009 eine Bürogemeinschaft mit einem Kollegen im selben Gebäude.
Die Kanzleiräume sind in der Bayernstraße 55, in der Nähe des Finanzamtes Ludwigshafen und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus finden Sie gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine in Ludwigshafen können montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung jedoch auch außerhalb dieser Zeiten liegen. Um dem Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei auch mit Spezialisten anderer Fachbereiche.
Nach dem Abitur studierte Carsten C. Seibert an der Universität Mannheim Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landau. Seit September 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Mit Beginn der Anwaltstätigkeit hat Herr Seibert neben kleineren mittelständischen Unternehmen hauptsächlich Privatleute vertreten, also die sogenannten Verbraucher, und so rechtliche Kenntnisse für einen umfassenden Verbraucherschutz angeeignet. Während der Tätigkeit als Anwalt im hochspezialisierten Stuttgart konnte er erfolgreich Erfahrungen im Bereich Schulden-, Schuldnerberatung und Insolvenzrecht vertiefen.
Aufgrund der gesellschaftlichen Situation ist es für einen Rechtsanwalt, der die Privatleute umfassend vertreten möchte, ein Muss, die sozialrechtlichen Bestimmungen sowie das sozialrechtliche Verfahren vor den Behörden und Sozialgerichten zu kennen. Daher bietet die Kanzlei Carsten C. Seibert das Sozialrecht als einen weiteren Schwerpunkt an.
Rechtsanwalt Carsten C. Seibert berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht und WEG-Recht.
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Rechtsanwalt Seibert vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht ist er ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Seibert.
Eine weitere Stärke Herrn Seiberts ist das Insolvenzrecht. Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden Fachleute auf diesem Gebiet gebraucht. Der von Rechtsanwalt Seibert angebotene Service umfasst beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gerichtliche Insolvenzanträge zur Restschuldbefreiung. Herr Seibert arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (auch in strafrechtlicher Hinsicht), hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen und berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung. Er bereitet ferner das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung für Sie vor.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Seibert ist das Verkehrsrecht. Dies erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt nebenbei spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und von Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Seibert gleichermaßen zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Carsten C. Seibert Sie im Mietrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.
Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Seibert berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Darüber hinaus steht der Jurist in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Carsten C. Seibert macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend und berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.